Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur - Los 2 : Anwendungen der Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.05 - 0578/22/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur - Los 2 : Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur - Los 2 : Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Gegenstand der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung sind IT-Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur (TI). Diese Leistung wird benötigt um das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Ausführung der gesetzlichen Aufgaben gegenüber der gematik GmbH zu unterstützen.
Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen. Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben.
Los 1
0578/22/VV : 1 Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur. Architektur der Telematikinfrastruktur
Los 2 (vorliegendes Verfahren)
0578/22/VV : 2 Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur. Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Los 3
0578/22/VV : 3 Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur. Entwicklung von Prüfmechanismen, Spezifikationen, technischen Richtlinien.
Los 2
Aus dieser Rahmenvereinbarung kann für die Dienstleistungen bis zu einer Höchstmenge von 160 Personentagen abgerufen werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" aus und legen Sie diese dem Angebot bei.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage_Unternehmensdaten" die für Ihr Unternehmen zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken.
Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz und die ab dem 01.06.2022 zusätzlich erforderliche Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular "Anlage_Unternehmensdaten" für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unterauftraege" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege" ausgefüllt vor.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.4 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von geeigneten Referenzen dar.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung").
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang in Personentagen von durchgeführten Beratungen / und realisiertem Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- ein (1) Referenzprojekt muss dem Bereich "Beratungsdienstleistungen im Bereich der Telematikinfrastruktur" zweifelsfrei zuordenbar sein.
- ein (1) Referenzprojekte muss dem Bereich "Anwendungen der Telematikinfrastruktur" zweifelsfrei zuordenbar sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem implementiert hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigter Bedarfsträger:
BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.