Lieferung, von zwei Automatik-Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Rettungskorb und Gelenkteil nach DIN EN 14043 und Lieferung der Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/045
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, von zwei Automatik-Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Rettungskorb und Gelenkteil nach DIN EN 14043 und Lieferung der Beladung
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von zwei Automatik-Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Rettungskorb und Gelenkteil nach DIN EN 14043 und die Lieferung der zugehörigen Beladung in zwei Losen europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DIN EN 14043, dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 und 2.
Normen in der jeweils gültigen Fassung. Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Zulässige Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Automatik-Drehleiter DLA (K) 23/12
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Übernahme der komplett ausgestatteten und mangelfreien Abrollbehälters erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung von zwei Automatik-Drehleitern DLA (K) 23/12 mit Rettungskorb und Gelenkteil nach DIN EN 14043 .
Als "Optionale Positionen" gekennzeichneten Positionen sind im Leistungsverzeichnis an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2 etc." zu erkennen. Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 28.02.2023 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 22.11.2024 (spätester Fertigstellungstermin Übergabe Komplettfahrzeug) definiert.
Die Auslieferung der komplett ausgestatteten, verkehrssicheren und betriebsfertigen Fahrzeuge ist frühestens ab KW 01/2024 zulässig und muss bis spätestens KW 47/2024 erfolgen.
Ein Liefertermin vor der KW 01/2024 und ein Liefertermin nach der KW 47/2024 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Der Bieter zu Los 1 hat den tatsächlichen Übergabetermin (Angabe der Kalenderwoche) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 anzugeben.
Beladung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Lieferung der Beladung gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 28.02.2023 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (späteste Anlieferung der Beladung) definiert.
Die Beladung wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von KW 30/2023 bis spätestens KW 47/2023 vorgesehen.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb des vorab genannten Zeitraumes am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen. Eine Abweichung vom angegebenen Zeitfenster führt zum Ausschluss des Angebotes.
Eine Bestätigung, dass die Lieferung der Beladung innerhalb des angegebenen Zeitfensters erfolgt, ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 2 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Automatik-Drehleiter DLA (K) 23/12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://btl-brandschutz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0YS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html