Rahmenvertrag über die Miete von Software und Drucker/Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 20221010 KBB-JB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regioit.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Miete von Software und Drucker/Multifunktionsgeräte
Zu den Dienstleistungen der regio iT GmbH gehört u. a. die Beschaffung von Hard- und Software. Im Rahmen dieser Dienstleistungen hat die regio iT die bereits bei den Kunden der regio iT vorhandenen Drucker/Multifunktionsgeräte (es geht aktuell um über 1.500 Geräte ) inkl. Software auszutauschen sowie weitere prognostizierte Drucker/Multifunktionsgeräte deren Leistungsklassen noch nicht bekannt sind bereitzustellen und schreibt hiermit einen Rahmenvertrag über den Abschluss von Einzelverträgen mit den Kunden der regio iT GmbH für Software und Drucker bzw. Multifunktionsgeräte aus. Die regio iT und die Kunden der regio iT sind für die Abwicklung der unter dem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelverträge selbst verantwortlich und werden für die einzelne Geräte direkter Vertragspartner des Auftragnehmers. Die Einzelverträge über die Software und Drucker/Multifunktionsgeräte werden jeweils für 4 Jahre abgeschlossen. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Abnahme der Mindestmenge.
Neben dem Haupterfüllungsort der regio iT sind:
- Stadt Solingen
- Technische Betriebe Solingen
- Solinger Bädergesellschaft
- Kindertagesbetreuung, Kreismäuse AöR (Tausch erst ab Sommer 2024)
Zu den Dienstleistungen der regio iT GmbH gehört u. a. die Beschaffung von Hard- und Software. Im Rahmen
dieser Dienstleistungen hat die regio iT die bereits bei den Kunden der regio iT vorhandenen Drucker/
Multifunktionsgeräte (es geht aktuell um über 1.500 Geräte ) inkl. Software auszutauschen sowie weitere
prognostizierte Drucker/Multifunktionsgeräte deren Leistungsklassen noch nicht bekannt sind bereitzustellen
und schreibt hiermit einen Rahmenvertrag über den Abschluss von Einzelverträgen mit den Kunden der regio iT GmbH für Software und Drucker bzw. Multifunktionsgeräte aus. Die Einzelverträge über die Software und
Drucker/Multifunktionsgeräte werden jeweils für 4 Jahre abgeschlossen.
Sobald ein Kunde der regio iT einen Einzelvertrag schließt, bildet die Gesamtheit der von diesem Kunden unter
diesem Einzelvertrag gemieteten Drucker/Multifunktionsgeräte einen "Kunden-Pool".
Die regio iT und die Kunden der regio iT sind für die Abwicklung der unter dem Rahmenvertrag geschlossenen
Einzelverträge selbst verantwortlich und werden für die einzelne Geräte direkter Vertragspartner des
Auftragnehmers. Die regio iT wird im Anschluss lediglich die Druckerserver für ihre Kunden bereitstellen und die
Software hosten.
Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge.
Es sollen Drucker und multifunktionale Standard-Systeme (MFP) unterschiedlicher Leistungsklassen mit
Mindest-Standard-Funktionen eingesetzt werden.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und des Entwurfs des Rahmenvertrags
(Anlage 4) zu entnehmen.
Das Beschaffungsvolumen des Rahmenvertrags beträgt über die gesamte Vertragslaufzeit ca. 4. Mio. EUR.
Der Leistungsumfang umfasst aktuell über 1.500 Geräte inkl. Software sowie weitere prognostizierte Drucker/
Multifunktionsgeräte deren Leistungsklassen noch nicht bekannt sind.
Das Beschaffungsvolumen des Rahmenvertrags beträgt über die gesamte Vertragslaufzeit ca. 4. Mio. EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Miete von Software und Drucker/Multifunktionsgeräte
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]