ServerProtect for Storage incl. Einrichtung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-due.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ServerProtect for Storage incl. Einrichtung
ServerProtect für Storage inkl. Einrichtung
Universität Duisburg-Essen 45141 Essen In Absprache mit der Bedarfsstelle, nach Zuschlagserteilung
Implementierung einer Antivirus-Lösung direkt auf der Netapp (Fileserver), damit die Fileservices zeitnah wieder uniweit genutzt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der öffentliche Auftraggeber kann allerdings gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VGV Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in einem Rundschreiben vom 19.03.2020 zu dringlichen Vergabeverfahren in Folge der Corona-Pandemie festgestellt, dass in der aktuellen Situation im Ober- wie im Unterschwellenbereich die Voraussetzungen für dringliche Vergaben (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) für den Einkauf solcher Leistungen gegeben sind, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dienen. Gem. § 51 Abs. 2 VgV ist die Ansprache von mindestens drei Unternehmen vorgeschrieben. Lt. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 19.03.2020 ist im Einzelfall zu prüfen, ob ggf. nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQYW2GMWW27
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.