Zimmererarbeiten - Neubau Mehrzweckhalle Geißlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 316
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klettgau
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79771
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klettgau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmererarbeiten - Neubau Mehrzweckhalle Geißlingen
Zimmererarbeiten im Rahmen des Projekts "Neubau einer multifunktionalen Mehrzweckhalle zur Förderung und Unterstützung der Dorfgemeinschaft in Klettgau"
Neubau einer multifunktionalen Mehrzweckhalle zur Förderung und Unterstützung der Dorfgemeinschaft in Klettgau 79771 Klettgau, Ortsteil Geißlingen
Gegenstand der Vergabe sind Zimmererarbeiten im Rahmen des Projekts "Neubau einer multifunktionalen Mehrzweckhalle zur Förderung und Unterstützung der Dorfgemeinschaft in Klettgau".
Im Einzelnen:
- Ca. 1.200 m² Fassadengerüst
- Ca. 74 m³ Brettschichtholz-Träger und -Stützen
- Ca. 470 m² Außenwandwand (Rahmen- und Brettsperholzkonstruktion)
- Ca. 590 m² Innenwandwand (Rahmen- und Brettsperholzkonstruktion)
- Ca. 130 m² Brettsperrholzdecke
- Ca. 1.150 m² Warmdachkonstruktion
- Ca. 560 m² Holzlattenfassade (vertikal)
- Ca. 1.200 m² Dachverkleidung Holzlattenfassade
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen/das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6LHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx