Freianlagenwettbewerb Altstadtquartier Büchel, Aachen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buechel-aachen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-32133
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenwettbewerb Altstadtquartier Büchel, Aachen
Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekt*innen gem. RPW und VgV mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Zur Wettbewerbsaufgabe:
Wettbewerbsgegenstand ist die Gestaltung der Freifläche im Altstadtquartier Büchel. Weitere Informationen, siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung unter https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-32133
Weitere Informationen über den Standort unter: https://www.buechel-aachen.de/
Grundlage des Wettbewerbs sind:
- Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013)
- Vergabeverordnung 2016 (VgV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Landschaftsarchitekt*innen.
Eignungskriterien formal: Fristgerechter Eingang sowie von der bevollmächtigten Vertretung vollständig ausgefüllter und korrekt abgesendeter Bewerbungsbogen (Formblatt Anlage 3) mit:
1. Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
2. rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag,
3. Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Bewerbungsbogen),
4. bei Bewerbungsgemeinschaft und Bewerber*innen mit Nachunternehmer*innen ist das entsprechende Formblatt Anlage 4 bzw. Anlage 5 auszufüllen.
Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens mit den geforderten Angaben. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbungsgemeinschaft oder Bewerber*innen mit Nachunternehmer*innen müssen die Referenzprojekte im späteren Verhandlungsverfahren nicht von jedem Mitglied sondern von der Bewerbungsgemeinschaft insgesamt vorgewiesen werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Beteiligung, auch einzelner Mitglieder von Bewerbungsgemeinschaften oder Bewerber*innen mit Nachunternehmen, an mehr als einer Bewerbungsgemeinschaft ist unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Bei Bewerbungsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind nach §4 (2) RPW 2013 geregelt. Abweichungen von den formalen Anforderungen und Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Der*die Bewerber*in hat selbst zu überprüfen, dass die Bewerbung korrekt und vollständig abgespeichert wurde.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträger*innen statt.
Neben 5 Geladenen wird die Auswahl weiterer max. 10 Teilnehmer*innenteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber*innen/Bewerbungsgemeinschaften zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. Darüber hinaus werden 5 Nachrücker:innen gelost, um einen potenziellen Ausfall geloster Teilnehmer*innen zu kompensieren.
Weitere Informationen sowie die Formblätter sind über das Beschafferprofil via https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-32133 erhältlich.
Anlagen:
Anlage 1 Kurzinformation Freianlagenwettbewerb Altstadtquartier Büchel, Aachen
Anlage 2 Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet
Anlage 3 Formblatt Bewerbungsbogen
Anlage 4 Formblatt Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft
Anlage 5 Formblatt Verpflichtungserklärung Dritt- und Nachunternehmen
Landschaftsarchitekt*innen (geforderte Berufsqualifikation gem. VgV §75)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingemäß eingegangen sind.
- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Es gibt für die Teilnehmenden keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 im Wettbewerbsverfahren.
Beurteilungskriterien (ohne Gewichtung)
- Leitidee und Grundstruktur
- Aufenthaltsqualität und multifunktionales Nutzungskonzept
- Offenheit gegenüber den unterschiedlichen Formen gesellschaftlicher Aneignung
- Inklusiver Ansatz und Attraktivität für Nutzer*innen aller Altersgruppen
- Widerstandsfähigkeit des Konzeptes, insbesondere gegenüber extremen Klimaereignissen wie Starkregen und Trockenheit und klimaangepasste Gestaltung
- Funktionalität und Umgang mit der Topographie
- Einbindung der angrenzenden Erdgeschosszonen (nach städtebaulichem Konzept)
- Ablesbarkeit der historischen Straßenverläufe
- Einbettung der notwendigen Mobilitätsinfrastruktur in die Freiflächenplanung
- Gestalterische Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation mit besonderem Fokus auf die Materialwahl, Möblierung und Ausstattung
- hoher Anteil an Vegetationsflächen
- Einbindung des Themas „Thermalwasser“
- Beachtung Belange der Barrierefreiheit
- Realisierbarkeit und Genehmigungsfähigkeit
- Realisierbarkeit in mehreren Bauabschnitten
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung, Haltbarkeit
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 §7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §39/§40 ermittelt und beträgt insgesamt 50.000 Euro (brutto, inkl. Der derzeit gültigen MwSt. von 19%). Vorgesehen ist folgende Preisverteilung:
1. Preis: 20.000 €
2. Preis: 12.500 €
3. Preis: 7.500 €
2 Anerkennungen, je: 5.000 €
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen im Zusammenhang mit dem Verfahren können bis zum 01.03.2023 ausschließlich über die Vergabeplattform https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-32133 gestellt werden. Wir empfehlen allen Teilnehmenden, sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Damit werden sie über Änderungen an den Bewerbungsunterlagen und Antworten zu ggf. auftretenden Rückfragen informiert. Alle nicht registrierten Teilnehmenden müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist.
Termine Wettbewerb:
- Versand Auslobungsunterlagen: 24.03.2023
- Rückfragenkolloquium: 30.03.2023
- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 17.05.2023
- Preisgericht: 20.06.2023
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
Zur Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 (2) RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV eine*n der Preisträger*innen (in der Regel den*die Gewinner*in des Wettbewerbs) mit weiteren Leistungen (stufenweise, mind. LP 2-5) gemäß § 39 HOAI 2021 (Grundleistungen und besondere Leistungen) sowie zusätzlichen Leistungen beauftragen, sofern der (Weiter-) Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Weitere Informationen zur Beauftragung: siehe Anlage 1.
Für die Auftragsvergabe tritt die Ausloberin mit den Preisträger*innen des Realisierungswettbewerbs in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein.
Die Ausloberin wird die Preisträger*innen zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern und gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Sollten die Bewerber*innen bzw. Bewerber*innengemeinschaften die bekannt gemachten Eignungskriterien nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, die fehlende Eignung im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV nachzuweisen. Auf diese Möglichkeit wird, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros, besonders hingewiesen. Weitere Informationen zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und/oder technischer und beruflicher Kapazitäten anderer Unternehmen: siehe Anlage 1.
Eignungskriterien
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1. Eigenerklärung, dass der*die Bieter*in/die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
2. Verpflichtungserklärung (sofern sich der*die Bieter*in der Eignungsleihe bedient);
3. Nachweis des Nettojahresumsatz Freianlagen nach HOAI § 39 im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2020/2021/2022): größer/gleich 150.000 € (Selbstauskunft, im Falle einer Bietergemeinschaft sind Umsatzzahlen der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren);
4. Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
Anforderungen an die Referenzen: siehe Anlage 1
Für die Auftragserteilung sind folgende Zuschlagskriterien maßgeblich:
- Platzierung im Planungswettbewerb (1. Preis 10 Punkte; 2. Preis 6 Punkte; 3. Preis 2 Punkte) 55 %
- Darstellung der Projektumsetzung/Projektorganisation/Projektteam (u.a. Sicherstellung einer laufenden Präsenz vor Ort in LPH 8) 10 %
- Darstellung des entwurflichen Weiterentwicklungsprozesses nach Empfehlungen aus der Preisgerichtssitzung sowie unter anschließender Einbeziehung der Öffentlichkeit 10%
- Honorar (Grundleistungen und besondere Leistungen HOAI sowie zusätzliche Leistungen) 25 %
Wertung und Punktevergabe: siehe Anlage 1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen; insbesondere darauf, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 (3) Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 (3) Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]