Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 072 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr
Beförderung von Schüler*innen der drei kreiseigenen Förderschulen im Schülerspezialverkehr vom Beginn des Schuljahres 2023/24 bis zum Ende des Schuljahres 2025/26. Wird von der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr Gebrauch gemacht, verschiebt sich das Vertragsende auf den 16.07.2027.
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 289 Schüler*innen aus allen Städten und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke im Schülerspezialverkehr zu den kreiseigenen Förderschulen und wieder zurück.
- Schule Eickhorst, Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe), 32479 Hille-Eickhorst, z.Zt. 150 Schüler*innen im Schülerspezialverkehr
- Schule Mindenerwald, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe), 32479 Hille-Mindenerwald, z.Zt. 101 Schüler*innen im Schülerspezialverkehr
- Schule Rodenbeck, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Sekundarstufe I), zwei Standorte in 32427 und 32429 Minden, z.Zt. 38 Schüler*innen im Schülerspezialverkehr
Los 1-Schülerbeförderung Schule Eickhorst Linie 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 21 Schüler*innen der Schule Eickhorst aus Lübbecke, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 2-Schülerbeförderung Schule Eickhorst Linie 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 33 Schüler*innen der Schule Eickhorst aus Espelkamp, Rahden, Stemwede, Petershagen und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 3-Schülerbeförderung Schule Eickhorst Linie 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 51 Schüler*innen der Schule Eickhorst aus Minden und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 4-Schülerbeförderung Schule Eickhorst Linie 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 45 Schüler*innen der Schule Eickhorst aus Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 5-Schülerbeförderung Schule Mindenerw. Linie 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 11 Schüler*innen der Schule Mindenerwald aus Lübbecke, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 6-Schülerbeförderung Schule Mindenerw. Linie 6
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 26 Schüler*innen der Schule Mindenerwald aus Espelkamp, Rahden, Stemwede, Petershagen und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 7-Schülerbeförderung Schule Mindenerw. Linie 7
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 33 Schüler*innen der Schule Mindenerwald aus Minden und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 8-Schülerbeförderung Schule Mindenerw. Linie 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 31 Schüler*innen der Schule Mindenerwald aus Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Teilbereichen von Hille im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Los 9-Schülerbeförderung Schule Rodenbeck Linie 9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schultägliche Beförderung von z.Zt. 38 Schüler*innen der Schule Rodenbeck aus allen Städten und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke im Schülerspezialverkehr zur Schule und zurück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Abrufdatum nicht älter als 6 Monate) oder gültige Gewerbeanmeldung. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen entsprechende Unterlagen des Herkunftlandes vorlegen. Vorlage einer gültigen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Korruption. Im Bedarfsfall Abgabe einer Bietergemeinschaftserklärung, einer Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern und der Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Ausgefüllter Fragenkatalog zur Eignung des Bieters. Dieser enthält Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Anzahl der Beschäftigten, Angaben zur Größe des Furhparks sowie Angaben zu Referenzen über die Durchführung von Beförderungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Angaben des Bewerbers zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bewerber zu verlangen.
Abgabe einer Eigenerklärung, dass nur Fahrer eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die Erlaubnisse für alle Fahrer vorzulegen. Ein ausreichender Bestand an für die Schülerbeförderung pro entsprechendem Los einzusetztenden Fahrzeugen (Ausfüllung des Vordrucks Fahrzeugliste). Auf Verlagen des Auftraggebers sind Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I vorzulegen. Bewerber, die die Beschaffung von Fahrzeugen von der Zuschlagserteilung abhängig machen müssen nachweisen, welche Fahrzeuge sie beabsichtigen zu erwerben um den Vertrag erfüllen zu können. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise über eine bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung für die eingesetzten Fahrzeuge bzw. eine Bestätigung der Versicherung für eventuell neu angeschaffte Fahrzeuge vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.