Rahmenverträge: Tanken und Reinigung der Dienstfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-6501-0069
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-soest.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-soest.de/politik_verwaltung/verwaltung/ausschreibungen/ausschreibungen.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge: Tanken und Reinigung der Dienstfahrzeuge
Rahmenverträge: Tanken und Reinigung der Dienstfahrzeuge
Rahmenvertrag Tanken / Waschen
Kreis Soest Hoher Weg 1 - 3 59494 Soest Nähere Anforderungen zu Los 1: Die Tankstelle darf sich nur in einem Umkreis von fünf Kilometern vom Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, entfernt befinden.
Nähere Anforderungen zu Los 2: Die Örtlichkeit, wo die Reinigung der Dienst-Kfz durchgeführt wird, darf sich ebenfalls nur in einem Umkreis von fünf Kilometern vom Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, entfernt befinden. Der Reinigungsservice beinhaltet eine Hol- und Bringservice.
Der Hol- und Bringdienst erstreckt sich noch auf zwei weitere Standorte innerhalb des Stadtgebietes Soest, an denen ebenfalls weitere Dienst-Kfz im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung abgeholt werden sollen. Die Verwaltungsgebäude befinden sich am Senator-Schwartz-Ring 21-23 und am Wisbyring 17 in 59494 Soest.
Tanken von Fahrzeugen mit verschiedenen Kraftstoffen und Fahrzeugwäsche in einer Waschanlage oder Waschstraße mit Textilbürsten gem. Leistungsverzeichnis.
Die Tankstelle darf sich nur in einem Umkreis von fünf Kilometern vom Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, entfernt befinden. Die Abrechnung erfolgt mittels Tankkarten. Jedes Dienst-Kfz soll nach Auftragserteilung in Absprache mit dem Auftraggeber eine kostenlose Tankkarte erhalten. Das Deaktivieren und die Neuerstellung von Tankkarten soll in Absprache mit dem Auftraggeber während der gesamten Vertragsdauer kostenlos erfolgen. Die Tankkarten müssen mit den folgenden Funktionen ausgestattet werden: Tanken von Kraftstoff und AdBlue, SB-Waschen, sowie Waschen in der Waschanlage. Bei den E-Kfz sollen lediglich die Funktionen für das Waschen freigeschaltet werden.
Eine Verpflichtung des Kreises Soest für die Abnahme bestimmter Liefermengen besteht nicht.
Der Auftrag soll für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis maximal zum 31.03.2027 vergeben werden. In diesem Zeitraum sind bereits zwei Jahre als Verlängerungsoption gefasst. Die Verträge können frühestens zum 31.03.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt somit am 01.04.2023 und endet mit Ablauf des 31.03.2025. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf des 31.03.2027.
Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils zum 01.04.2025 und 01.04.2026 um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Es wird eine Probezeit bis zum 30.06.2023 vereinbart. Innerhalb dieser Probezeit kann der Vertrag vom Auftraggeber ohne Angaben von Gründen fristlos gekündigt werden.
Rahmenvertrag Reinigungsservice
Kreis Soest Hoher Weg 1 - 3 59494 Soest Nähere Anforderungen zu Los 1: Die Tankstelle darf sich nur in einem Umkreis von fünf Kilometern vom Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, entfernt befinden.
Nähere Anforderungen zu Los 2: Die Örtlichkeit, wo die Reinigung der Dienst-Kfz durchgeführt wird, darf sich ebenfalls nur in einem Umkreis von fünf Kilometern vom Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, entfernt befinden. Der Reinigungsservice beinhaltet eine Hol- und Bringservice.
Der Hol- und Bringdienst erstreckt sich noch auf zwei weitere Standorte innerhalb des Stadtgebietes Soest, an denen ebenfalls weitere Dienst-Kfz im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung abgeholt werden sollen. Die Verwaltungsgebäude befinden sich am Senator-Schwartz-Ring 21-23 und am Wisbyring 17 in 59494 Soest.
Die Örtlichkeit, wo die Reinigung der Dienst-Kfz durchgeführt wird, darf sich ebenfalls nur in einem Umkreis von fünf Kilometern vom Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, entfernt befinden. Der Reinigungsservice beinhaltet einen Hol- und Bringdienst der derzeit ca. 27 Fahrzeuge, die sich in der Tiefgarage des Kreishauses befinden. Diese Fahrzeuge sollen nach Vertragsbeginn alle 8 Wochen, freitags ab ca. 11 Uhr nach vorheriger Abstimmung mit einem zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Soest für die Reinigung vom beauftragten Unternehmen abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht werden. Die Reinigung der Dienst-Kfz sollte mindestens die folgenden Bestandteile enthalten: eine Außenreinigung, eine gründliche Innenreinigung (Saugen und Staub wischen), inkl. Türfälze etc. sowie ggf. nach Absprache eine Oberflächendesinfektion. Die gründliche Innenreinigung soll die folgenden Reinigungsleistungen enthalten: Saugen des gesamten Innenraums (auch Kofferraum) inkl. den Fußmatten und Türfälzen, feuchtes Abwischen aller glatten Flächen und Innentüren, Reinigung der Glasscheiben von Innen, Absaugen der Sitzbänke.
Der Hol- und Bringdienst erstreckt sich noch auf zwei weitere Standorte innerhalb des Stadtgebietes Soest, an denen ebenfalls weitere Dienst-Kfz im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung abgeholt werden sollen. Die Verwaltungsgebäude befinden sich am Senator-Schwartz-Ring 21-23 und am Wisbyring 17 in Soest. Die Fahrzeuge an den genannten Liegenschaften sollen ebenfalls an einem Freitag ab ca. 11 Uhr alle 8 Wochen gereinigt werden. An den beiden Liegenschaften stehen aktuell in Summe ca. 7 Fahrzeuge.
Alle anderen Fahrzeuge werden je nach Bedarf von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Reinigung zum Auftragnehmer gebracht und abgeholt. Dies soll kurzfristig nach Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen.
Bei den Mengenangaben zum Fuhrpark handelt es sich um ca.-Angaben. Sie sind nicht verbindlich und können sich während der Vertragsdauer verändern.
Eine Verpflichtung des Kreises Soest für die Abnahme bestimmter Liefermengen besteht nicht.
Der Auftrag soll für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis maximal zum 31.03.2027 vergeben werden. In diesem Zeitraum sind bereits zwei Jahre als Verlängerungsoption gefasst. Die Verträge können frühestens zum 31.03.2025 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt somit am 01.04.2023 und endet mit Ablauf des 31.03.2025. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf des 31.03.2027.
Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils zum 01.04.2025 und 01.04.2026 um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Es wird eine Probezeit bis zum 30.06.2023 vereinbart. Innerhalb dieser Probezeit kann der Vertrag vom Auftraggeber ohne Angaben von Gründen fristlos gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521)
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521)
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund)
Abschnitt IV: Verfahren
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Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen, daher ist eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rahmenvertrag ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Vertragsbedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den / die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in dem Rahmenvertrag und den jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Es ist beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die Gesamtvertragslaufzeit je Los beträgt max. 4 Jahre.
Die Abrufe aus den Rahmenverträgen erfolgen ausschließlich durch den Kreis Soest.
Der geschätzte Höchstwert der Rahmenverträge insgesamt wird festgelegt auf 242.016,81 EUR netto für Los 1 und 69.327,73 EUR netto für Los 2. Der geschätzte Höchstwert ermittelt sich aus den voraussichtlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der max. beabsichtigten Zuschlagserteilungen (geplante Anzahl der AN) und der möglichen Gesamtvertragslaufzeit.
Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nach unten nicht festgelegt. D.h. es kann geringer ausfallen. Der Rahmenvertrag gilt für den gesamten Fuhrpark der Kreisverwaltung Soest, der von der Abteilung Immobilienmanagement bewirtschaftet wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUKYYDYW2SSJSDT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.