EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (MGB) für den Landkreis Rottweil
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (MGB) für den Landkreis Rottweil
Die öffentliche Müllabfuhr (Restabfall, Bioabfall, Altpapier) im Landkreisgebiet erfolgt – während der Vereinbarungslaufzeit für die hier ausgeschriebene Leistung – durch Dritte. Bestandteil der Abfuhrverträge ist ein laufend durchzuführender Behälteränderungsdienst, im Rahmen dessen Neugestellungen vorzunehmen sind. Diese Behälter sind vom Landkreis Rottweil zu stellen. Mit dieser Ausschreibung bezweckt der Landkreis Rottweil, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung der benötigten Behälter zu schließen.
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Lieferung von 60-l-, 120-l-, 240-l-, und 1.100-l-Behältern für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (inkl. Gestellung und Montage von Transpondern für die Restabfall- und Bioabfallbehälter) im Zeitraum vom 01.05.2023 bis 30.04.2025 (mit Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr bis max. 30.04.2026).
• Die Lieferung erfolgt in Teilchargen (ca. sieben Teillieferungen pro Vertragsjahr) zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Kreisgebiet.
• Die voraussichtliche Bestellmenge beträgt insgesamt ca. 10.500 (max. jedoch 12.600) Behälter für die gesamte Vereinbarungslaufzeit (inkl. Verlängerungsmöglichkeit).
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2026) wenn diese nicht bis spätestens ein Jahr vor Ende der Laufzeit von einer der Vereinbarungsparteien schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (2022 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung, Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern, welche die Solvenz des Bieters nachweisen;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Herstellung und Lieferung von Abfallbehältern (mit Transpondern) mit einem Volumen zwischen 60 l und 1.100 l.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Herstellung und Lieferung von jährlich mindestens 2.000 Abfallbehältern (mit Transpondern) mit einem Volumen zwischen 60 l und 1.100 l in den Jahren 2020 bis 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Behälteranzahl und Lieferzeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (subreport ELViS). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über subreport ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang bei subreport ELViS erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang
auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Angebotsfunktion der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform subreport ELViS (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.