Postdienstleistungen für die Stadt Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 15-41-011741100-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Stadt Mannheim
Los 1: Briefsendungen
Los 2: Päckchen und Pakete
Los 3: Förmliche Zustellung
Briefsendungen
Mannheim
Briefpostsendungen (ca. 1,3 Mio. jährlich) bis 1000g abholen, frankieren versenden und nach Kostenstellen abrechnen (davon ca. 15.000 Einschreiben jährlich).
(Regelungen zu den Höchstmengen siehe besondere Vertragsbedingungen)
Päckchen und Pakete
Mannheim
Päckchen und Pakte (ca. 4.250 jährlich) abholen, frankieren, versenden und nach Kostenstellen abrechnen.
(Regelungen zu den Höchstmengen siehe besondere Vertragsbedingungen)
Förmliche Zustellung
Mannheim
Förmliche Zustellung: Postzustellungsaufträge (ca. 18.000 jährlich) und Postzustellungsaufträge mit elektronischem Rücklauf (ca. 98.500 jährlich), abholen, versenden und nach Kostenstellen abrechnen.
(Regelungen zu den Höchstmengen siehe besondere Vertragsbedingungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist für jedes Los abzugeben:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes
oder Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe
des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Das Formblatt ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
7. Für Los 1 und Los 3: Lizenz nach §§ 5 und 6 PostG (Kopie)
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz BW
Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jedes Los vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz BW für andere Unternehmen
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesonderes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise
werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen
und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist für jedes Los abzugeben:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Hinweis: In Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Formblatt ist abrufbar unter https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist abzugeben:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise
werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen
und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist für jedes Los abzugeben:
1. Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Hinweis: In Bezug auf Nr. 1-2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe
des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das Formblatt ist abrufbar unter https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben sind:
- Die Erklärung gem. Nr. 1 und 2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise
werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen
und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das
Angebot ausgeschlossen.
Durch das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) sind bei der öffentlichen Auftragsvergabe verbindliche Mindestziele u. a. für emissionsarme leichte und schwere Nutzfahrzeuge vorgegeben. Dies gilt auch für Fahrzeuge im Rahmen von Verkehrsdienstleistungen worunter auch die Postbeförderung auf der Straße fällt. Die Vorgaben gelten seit 2. August 2021
und verpflichten die öffentliche Hand, dass ein Teil der der von der Beschaffung betroffenen Fahrzeuge künftig emissionsarm oder- frei sein muss.
Für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele wird die Anzahl der Straßenfahrzeuge berücksichtigt, die für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des betreffenden Auftrags eingesetzt werden sollen. Nachgerüstete Fahrzeuge i. S. d. § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG können bei der Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele für den Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge, sauberer schwerer Nutzfahrzeuge oder emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl eingesetzter leichter und schwerer Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden. Der Bieter bestätigt losbezogen mit der in den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung, dass er im Falle einer Auftragserteilung, die Mindestvorgaben des SaubFahrzeugBeschG einhält.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar 2025
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter www.auftragsboerse.de. Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/66601-476 oder per E-Mail:
[gelöscht]).
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt! Bitte kalkulieren Sie daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform und/oder die Schaffung der technischen
Voraussetzungen ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]