DUI Erneuerung WLAN-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 90-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
DUI Erneuerung WLAN-Infrastruktur
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der notwendigen Komponenten, Dienst-, Liefer- und Inbetriebnahmeleistungen für ein performantes Daten-Netzwerk (LAN und flächendeckendes WLAN) sowie der Systemservice für das gesamte Netzwerk im BG Klinikum Duisburg.
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der notwendigen Komponenten, Dienst-, Liefer- und Inbetriebnahmeleistungen für ein performantes Daten-Netzwerk (LAN und flächendeckendes WLAN) sowie der Systemservice für das gesamte Netzwerk im BG Klinikum Duisburg.
gem. "4.05_Leistungsverzeichnis_Netzwerk 221020", Tabellenreiter "P.1_Preisblatt"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DUI Erneuerung WLAN-Infrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://cancom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH60H5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).