Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende Referenznummer der Bekanntmachung: G51.160/0004#0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags zur technischen Betreuung sowie
Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung zur Organ- und Gewebespende sowie
Blutspende:
Projektmanagement
Technische Betreuung und Weiterentwicklung des Webangebots
Übernahme und Einarbeitung
Laufende technische Pflege
Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen
Technische Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Erstellung von Berichten
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
Die inhaltliche Redaktion und Erstellung von Content: Content wird in Form von
Texten, Bildern, Clips o.ä. von der AG mit weiteren Dienstleistenden erstellt und
der AG zur Content-Einpflege zur Verfügung gestellt. Die inhaltliche Redaktion
wird über die AG gewährleistet.
On-Page und Off-Page Optimierung sowie die Keywordrecherche und Optimierungen der Seitenstruktur werden über weitere Dienstleistende durchgeführt
Die Betreuung, laufende Redaktion und das Community Management der
Social Media Kanäle der AG: Diese Aufgaben werden über die AG und weitere
Dienstleistende erfüllt.
Suchmaschinenwerbung/Suchmaschinenmarketing: Search Engine Advertising (SEA)
Das Hosting wird von einem externen Hosting-Dienstleistungsunternehmen der
BZgA (im Folgenden Hosting-Dienstleistungsunternehmen) übernommen.
Köln
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags zur technischen Betreuung sowie
Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung zur Organ- und Gewebespende sowie
Blutspende:
Projektmanagement
Technische Betreuung und Weiterentwicklung des Webangebots
Übernahme und Einarbeitung
Laufende technische Pflege
Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen
Technische Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Erstellung von Berichten
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
Die inhaltliche Redaktion und Erstellung von Content: Content wird in Form von
Texten, Bildern, Clips o.ä. von der AG mit weiteren Dienstleistenden erstellt und
der AG zur Content-Einpflege zur Verfügung gestellt. Die inhaltliche Redaktion
wird über die AG gewährleistet.
On-Page und Off-Page Optimierung sowie die Keywordrecherche und Optimierungen der Seitenstruktur werden über weitere Dienstleistende durchgeführt
Die Betreuung, laufende Redaktion und das Community Management der
Social Media Kanäle der AG: Diese Aufgaben werden über die AG und weitere
Dienstleistende erfüllt.
Suchmaschinenwerbung/Suchmaschinenmarketing: Search Engine Advertising (SEA)
Das Hosting wird von einem externen Hosting-Dienstleistungsunternehmen der
BZgA (im Folgenden Hosting-Dienstleistungsunternehmen) übernommen.
Es besteht die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betreuung sowie Weiterentwicklung der Multisite-Umgebung zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.