Zentralkläranlage Detmold: Fetttransport und Rechen-/Sandfanggut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0527
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentralkläranlage Detmold: Fetttransport und Rechen-/Sandfanggut
Die Kläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold schreibt folgende Dienstleistungen aus:
LOS 1: Transport und Überführung von prozesseigenen Fettschlämmen und Fettrückständen in die betriebseigene Fettbehandlung
LOS 2: Transport und Entsorgung von Rechen- und Sandfangrückständen
Die Leistungen werden jeweils vom Auftraggeber als Rahmenvereinbarung für ein Zeitraum (01 Jan. 2023 - 31 Dez. 2023) vergeben.
Fetttransport
Zentralkläranlage Detmold Wittekindstr. 22 32756 Detmold
Auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold, fallen Fettschlämme und Fettrückstände an. Diese sind mit einem geeigneten Fahrzeug aufzunehmen und in die betriebseigene Fettbehandlung zu überführen.
Der Transport und das Umpumpen hat mit einem selbstständig fahrenden Saug- und Spülfahrzeug mit einem Nutzvolumen von min. 6,0 m3 in der Schlammkammer zu erfolgen.
Rechen- und Sandfanggut
Zentralkläranlage Detmold Wittekindstr. 22 32756 Detmold
Transport und Entsorgung von 180 t Rechen- und 160 t Sandfangrückständen aus der Zentralkläranlage Detmold
Auf dem Betriebsgelände der Zentralkläranlage Detmold, Wittekindstr. 22, 32756 Detmold, fallen Rechengut und Rückstände aus dem Sandfang an. Diese werden im Zulaufbereich in Absetzmulden gesammelt. Die Absetzmulden müssen regelmäßig geleert werden und der Inhalt gem. KrWG entsorgt werden.
Für den Transport sind zwei 7m3 Absetzmulden vorhanden die bei Abholung durch leere, in technisch einwandfreien Zustand, zu ersetzen sind. Die Sandfangabsetzmulde muss mit einer unten liegenden Entwässerungsvorrichtung ausgestattet sein.
Die Abholstelle befindet sich in der Zulaufhalle und ist mit einem Absetzmuldenkippfahrzeug anfahrbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Um den Betrieb der Kläranlage gewährleisten und die Vorschriften der Abwasserverordnung erfüllen zu können, ist ein beschleunigtes Verfahren notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Fetttransport (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Trillhof Handelsges.mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.trillhof.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYW2750LDK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.