Prüfingenieur Lahnwehre Referenznummer der Bekanntmachung: 234.04 -LAHN.A.21.23F01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfingenieur Lahnwehre
Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg plant für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Ersatzneubau von drei Stauwehren (Hollerich, Dausenau, Nassau) an der Bundeswasserstraße Lahn. In diesem Zusammenhang soll auch die ökologische Durchgängigkeit durch Fischaufstiegsanlagen in Hollerich und Dausenau hergestellt und ein schadloser Fischabstieg durch Fischabstiegsanlagen an allen drei Staustufen gewährleistet werden. Die Planungsleistungen werden von einer bereits beauftragten Ingenieurgesellschaft erbracht (bis zur Entwurfsplanung, bei der Tragwerksplanung bis zur Genehmigungsplanung). Anschließend sollen die Ausführungsplanungen (Massivbau, Stahlbau, Baugrubenumschließung) der drei Staustufen durch Bauunternehmen vor Bauausführung erstellt werden.
Begleitend zur Tragwerksplanung werden Prüfingenieurleistungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken sowie für die Prüfung von Entwurfs- und Ausführungsunterlagen für bauliche Maßnahmen erforderlich. Diese Prüfingenieurleistungen sind in diesem Vergabeverfahren zu vergeben
Prüfingenieurleistungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken sowie für die Prüfung von Entwurfs- und Ausführungsunterlagen für bauliche Maßnahmen.
Erläuterung Begriffe:
Vorplanung: Prüfungen im Rahmen der Vorplanung für das Objekt
Entwurf: Entwurfsprüfung für das Objekt
Ausführung: Statische & konstruktive Prüfung von Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen für das Objekt
Besondere Leist. & Bedarfsleistungen: Besonderen Leistungen und bei Bedarf abrufbare Bedarfsleistungen nach Stundenaufwand
.
BGU - Baugrubenumschließung
FAbA - Fischabstiegsanlage
FAA - Fischaufstiegsanlage
---
Aufgrund der teils optional vergebenen Planungsleistungen ergeben sich folgende feste und optionale Leistungsumfänge respektive Vertragsbestandteile des vorliegenden Vertrages, bezogen auf die Objekte:
Staustufe Hollerich
o FEST
Wehr - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
Fischaufstieg - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
Fischabstieg - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU Wehr - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU FAbA - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU FAA - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
o OPTIONAL
Fischaufstieg - Ausführung
Fischabstieg - Ausführung
BGU FAA - Ausführung
.
Staustufe Dausenau
o FEST
Wehr - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
Fischaufstieg - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
Fischabstieg - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU Wehr - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU FAbA - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU FAA - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
o OPTIONAL
Fischaufstieg - Ausführung
Fischabstieg - Ausführung
BGU FAA - Ausführung
.
Staustufe Nassau
o FEST
Wehr - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
Fischabstieg - Vorplanung, Entwurf, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU Wehr - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
BGU FAbA - Vorplanung, Entwurf, Ausführung, Besondere Leist. & Bedarfsleistungen
o OPTIONAL
Fischabstieg - Ausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-heidelberg.wsv.de/