Erdsondenfeld für: Teilabbruch, Modernisierung und Aufstockung Kinder- und Jugendhaus Hallschlag, Stuttgart
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jugendhaus.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdsondenfeld für: Teilabbruch, Modernisierung und Aufstockung Kinder- und Jugendhaus Hallschlag, Stuttgart
Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt einen Teilabbruch, eine
Modernisierung mit Aufstockung des Kinder- und Jugendhauses mit Kita im
Stuttgarter Stadtteil Hallschlag mit ca. 3.000 m² Nettoraumfläche.
Stadtteil Hallschlag in Stuttgart Bad Cannstatt
Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Stuttgart,
plant den Neubau eines Jugendzentrums,
Sigmund-Lindauer-Weg 9, Bad Canstadt.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um
die Errichtung eines Erdwärmesondenfeldes (55 EWS +
vorhandene Pilotbohrung). Die bereits vorhandene Pilotbohrung ist mit
in das System zu integrieren und anzuschließen.
zur Wärme-/Kälteversorgung des Neubaus.
Die Sonden sind über Leitungsgräben zu 2 Verteilern zu führen.
Diese werden auf einen aktiven Anergy Solepuffer geführt.
Von diesem ist die Gebäudeeinführung (Anschluss Wärmepumpe)
bis in den Keller zu verbinden.
Weiterhin ist eine Monitoring-Messstelle zu errichten.
Diese liegt auf einem Nachbargrundstück und ist
zu den EWS baugleich auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1) Erklärung über Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen
nicht in Liquidation befindet;
3) Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
4) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt;
5) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde;
6) Erklärung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-6 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Mit dem Angebot abzugeben ist außerdem:
— die Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW,
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben sind:
— Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen,
— die Erklärungen gem. Nr. 1-6 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft,
— ggf. Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer
angemessenen
Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1) Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
Hinweis: in Bezug auf Nr. 1 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts
VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich. Das Formblatt 124 liegt den
Vergabeunterlagen bei. Der
Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
erfolgen. Die
Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben ist:
— die Erklärung gem. Nr. 1 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Bohrfirma, die mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt wird,
hat dem AfU mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der
Bohrarbeiten nachzuweisen:
Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 8 Mio. Euro Deckungssumme.
Der Versicherungsschutz muss typische Bohr- und Geothermierisiken
(z. B. Hohlräume o. a.) und öffentlich-rechtliche Forderungen (Störerhaftung)
einschließen. Die Versicherungsbedingungen müssen eine Nachhaftung
von mindestens 4 Jahren vorsehen.
Verschuldensunabhängige Versicherung mit einer
Deckungssumme in Höhe von mind. 2,8 Mio. Euro
zur Abdeckung etwaiger durch die Bohrung verursachter Schäden.
Auch erhöhte Georisiken (z. B. artesische Verhältnisse oder
Naturgas) sind durch eine Zusatzversicherung (Arteserversicherung)
abzudecken.
Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsschutz,
insbesondere die Deckungssumme, nicht auf die konkrete
Bohrung beziehen, sondern z. B. auf einen Zeitraum,
sind unzulässig bzw. werden zurückgewiesen.
Der Bohrgeräteführer, der die Bohrungen durchführt,
muss seine Qualifikation für Bohrungen im Bereich der oberflächennahen
Geothermie nachweisen:
a) eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im
Bereich der oberflächennahen Geothermie,
b) Referenzprojekte und -bohrungen für geothermische Zwecke,
c) die Teilnahme an geeigneten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
zur oberflächennahen Geothermie,
d) eine Ausbildung als Fachkraft für Bohrungen für geothermische
Zwecke, Brunnenbauer, Facharbeiter für geologische Bohrungen,
Facharbeiter für Tiefbohrtechnik oder eine gleichwertige Ausbildung.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
1) Erklärung, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden;
2) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen;
3) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Hinweis: in Bezug auf die Nr. 1-2 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig
ausgefüllten
Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ausreichend. Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen
bei. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten
ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle abzugeben ist:
— die Erklärungen gem. Nr. 1-2 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme und für Mängelansprüche in Höhe von 3 %
der Abrechnungssumme. Die Bürgschaften sind von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs.
2 VOB/B zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine
vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt! Bitte kalkulieren Sie daher
ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der
Vergabeplattform.
Frist für Bieterrückfragen siehe Verdingungsunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland