Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 1
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/geschaeftsstelle-goe/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref531/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref531/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaueschingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref531/
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 1
In der Landesstudie Gewässerökologie sind im Jahr 2023 in 5 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume 3203_Kinzig_Harmersbach und 3210_Kinzig.
Ergänzende Informationen: https://cloud.landbw.de/index.php/s/iDpXtXSd9Dg2iqa
Gewässerabschnitte des G.I.O. der Kinzig und des Hamersbaches in dem Landkreis Ortenaukreis.
Das Los 1 umfasst die Betrachtungsräume 3203_Kinzig_Harmersbach und 3210_Kinzig.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 2
In der Landesstudie Gewässerökologie sind im Jahr 2023 in 5 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 2006_Wutach2 und 2007_Klingengraben_Schwarzbach.
Ergänzende Informationen: https://cloud.landbw.de/index.php/s/iDpXtXSd9Dg2iqa
Gewässerabschnitte des G.I.O. der Wutach und des Klingengrabens und Schwarzbachs im Landkreis Waldshut.
Das Los 2 umfasst die Betrachtungsräume 2006_Wutach2 und 2007_Klingengraben_Schwarzbach.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 3
In der Landesstudie Gewässerökologie sind im Jahr 2023 in 5 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 3501_Pfinz und 3502_Rheinniederungskanal_Pfinz.
Ergänzende Informationen: https://cloud.landbw.de/index.php/s/iDpXtXSd9Dg2iqa
Gewässerabschnitte des G.I.O. der Pfinz und des Rheinniederungskanals in den Landkreisen Karlsruhe, Enzkreis und der Stadt Karlsruhe.
Das Los 3 umfasst die Betrachtungsräume 3501_Pfinz und 3502_Rheinniederungskanal_Pfinz.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 4
In der Landesstudie Gewässerökologie sind im Jahr 2023 in 5 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 4 umfasst die Betrachtungsräume 4701_Kocher, 4702_Lein und 4703_Kocher.
Ergänzende Informationen: https://cloud.landbw.de/index.php/s/iDpXtXSd9Dg2iqa
Gewässerabschnitte des G.I.O. des Kochers und der Lein in den Landkreisen Ostalbkreis und Schwäbisch Hall.
Das Los 4 umfasst die Betrachtungsräume 4701_Kocher, 4702_Lein und 4703_Kocher.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt II: Gegenstand
Landesstudie Gewässerökologie – Stufe 2 – Planungsleistungen 2023 – Los 5
In der Landesstudie Gewässerökologie sind im Jahr 2023 in 5 Losen Rahmenplanungen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern I. Ordnung zu erstellen. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. Die Planungen sind mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit möglich. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt und fachlich näher beschreibt. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern.
Das Los 5 umfasst die Betrachtungsräume 4705_Kocher und 4707_Kocher.
Ergänzende Informationen: https://cloud.landbw.de/index.php/s/iDpXtXSd9Dg2iqa
Gewässerabschnitte des G.I.O. des Kochers in dem Landkreis Schwäbisch Hall.
Das Los 5 umfasst die Betrachtungsräume 4705_Kocher und 4707_Kocher.
Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum u.a. für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig.
Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ – Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt.
Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedlungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos.
Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse:
Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten und daher eine Abstimmung mit weiteren Beteiligten (u.a. Untere Wasserbehörden, Naturschutz, Fischereibehörden) erfordern.
Für das/die G.I.O. in den vorgegebenen Betrachtungsräumen ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen.
Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Sachdaten und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) sowie eine Risikoabschätzung im Hinblick auf den biologischen Erfolg erforderlich.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in Form von Karten, Berichten und Geodatenbanken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben