Rahmenverträge für Rettungsdienstbekleidung und Feuerwehr Dienstbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: V22/37/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für Rettungsdienstbekleidung und Feuerwehr Dienstbekleidung
Rahmenverträge zur Beschaffung von:
Los 1 Rettungsdienstjacken
Los 2 Rettungsdiensthosen
Los 3 Feuerwehr Dienstjacken und Diensthosen
Los 1 Hard- und Softshelljacken für den Rettungsdienst
Im Los 1 werden die benötigten Hard- und Softshelljacken für den Rahmenvertrag über die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit der Option auf ein viertes Jahr (2025) ausgeschrieben.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Beginn jeweils unverzüglich nach Auftragserteilung.
Rahmenvertrag über die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit der Option auf ein viertes Jahr (2025).
Los 2 Hosen für den Rettungsdienst
In Los 2 werden die benötigten Rettungsdiensthosen für den Rahmenvertrag über die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit der Option auf ein viertes Jahr (2025) ausgeschrieben.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Beginn jeweils unverzüglich nach Auftragserteilung.
Rahmenvertrag über die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit der Option auf ein viertes Jahr (2025).
Los 3 Feuerwehr Dienstbekleidung bestehend aus Dienstjacken und Diensthosen
Los 3 Feuerwehr Dienstjacken und Diensthosen nach NRW Erlass konform DIN EN ISO 11612:2008 A1 B1 C1 F1 und DIN ISO 13506-1
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Feuerwehr Diensthosen und Dienstjacken Damenkonfektion (optional für den Bieter)
Beginn jeweils unverzüglich nach Auftragserteilung.
Rahmenvertrag über die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit der Option auf ein viertes Jahr (2025).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Hard- und Softshelljacken für den Rettungsdienst
Ort: Gerolstein
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Hosen für den Rettungsdienst
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Feuerwehr Dienstbekleidung bestehend aus Dienstjacken und Diensthosen
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.