S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54034
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim
S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21; PFA 1.6; Ausrüstungstechnik Stuttgart Untertürkheim
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Erstellung der Ausführungsplanung auf Grundlage der EP. Planung und Bau des Umfeldes für die Gleisfeldkonzentratoren (GFK) und Kabeltrassen zur Anbindung der GFK.
-
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
62: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung. Zur Anbindung von TK-Fernmeldekabeln (BBIP) muss der Kabeltrog und die Kabelverlegung vorgezogen werden. Die ursprüngliche Planungsgrenze der BS2a geht bis km 9,067. Der anzubindende KVZ steht bei km 9,805.
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. Zusätzliche Leistung, um den vertraglich vereinbarten Werkerfolg sicherstellen zu können.