Beratung im Rahmen des Projekts "Coaching Zukunft" Referenznummer der Bekanntmachung: 540-003930-00-101-79520

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DKAV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DKAV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratung im Rahmen des Projekts "Coaching Zukunft"

Referenznummer der Bekanntmachung: 540-003930-00-101-79520
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Auftrag über einen Dienstvertrag mit einem/r Wirtschaftsteilnehmende/n über folgende Leistung: Beratung im Rahmen des Projekts "Coaching Zukunft".

Der Bankbetrieb der NRW.BANK ist seit vielen Jahren erfolgreich. Im Verlauf ergeben sich jedoch veränderte Anforderungen an Förderbanken und Arbeitsmarktentwicklungen. Das Ziel der Bank ist es, die Prozess-Organisation vor diesem Hintergrund zu überprüfen:

- Ergebnisoffene Prüfung der Prozessorganisation mit der Perspektive, ein mittelfristiges Zielbild für die Bank zu erstellen. Konkret heißt das, es kann von der Bestätigung vorhandener Prozesse als "Best in Class" bis zu Empfehlungen zu Veränderungen, hier mit konkreten Ansatzpunkten und Handlungsempfehlungen, differenziert nach Prozessen, variieren.

- Anstreben der Position der "Klassenbesten" bzw. nachhaltige Stärkung, um dem hohen Tempo des Wandels standzuhalten.

- Konzept zukünftig die Schwierigkeit komplexer werdender Aufgaben bei gleichzeitig angespanntem Arbeitsmarktumfeld zu bewältigen.

- Die klare Zielsetzung ist die Ausgestaltung von Kernprozessen. Es soll keine operative Prozessanalyse im Detail erfolgen.

- Potenzial für prozess-organisatorische Verbesserungen identifizieren.

- Quick Wins sind kurzfristig realisierbar.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79420000 Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schwerpunkte:

- Einbringen von umfangreichen Kenntnissen von Bankprozessen / Benchmark-Daten in verschiedenen Unternehmen, die zum Vergleich genutzt werden können.

- Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Anpassung des Kernprozessmodells der NRW.BANK.

- Erarbeitung eines mittel- bis langfristigen Zielbilds unter Berücksichtigung von Zukunftsperspektiven (wie können die Kernprozesse in 4-5 Jahren vor dem Hintergrund des demographischen Risikos verfügbarer Arbeitsnehmerzahlen stabil abgewickelt werden).

- Klare Bewertung der ausgewählten Prozesse unter dem Blickpunkt "Best in Class" oder Optimierungsoptionen.

- Ermittlung von Maßnahmen zur Erreichung des Zielbilds und Beschreiben eines Durchführungsplans (Roadmap).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die NRW.BANK hat die Option, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit dieses Vertrages beträgt 4 Jahre. Im Übrigen vergleiche § 16 des Vertrags.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

In Abhängigkeit von den obigen Ergebnissen kann es nötig werden, weitere Leistungen zu beauftragen:

- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung des Zielbilds.

- Tiefergehende und ausgearbeitete Vorschläge, z. B. aufbauorganisatorischer Anpassungen, sofern zur Realisierung der Verbesserung in den Kernprozessen angeraten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Qualitätskriterium:

Die Qualität (70%) verteilt sich auf die folgenden Unterkriterien:

- Fachkonzept 36 %

- Benchmarking 27 %

- Personalkonzept (inkl. Referenzen) 27 %

- Bieterpräsentation 10 %.

2. Eine Aufstellung der Unterlagen ist im Dokument "Übersicht Unterlagen" erfolgt.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt. Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. § 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

keine

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit einer aussagekräftigen Beschreibung ihres Empfängers / Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben und zu erläutern. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.

Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 1_Eignungskriterien zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will, als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

(1) Es müssen Erfahrungen in Referenzprojekten in projektbezogener Unterstützung und Beratung von Banken nachgewiesen werden, wobei es zulässig ist, Erfahrungen in den drei folgenden Teilbereichen mit drei unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, bei denen jeder Teilbereich nur von einer Referenz abgedeckt wird:

- strategische Prozesssteuerung,

- Benchmarking-Analysen von Prozessen oder

- Effizienzsteigerungen.

(2) Das Auftragsvolumen jeder dieser Referenz muss mind. 200 PT aufweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen

a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 2.

b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Anlage 9 abzugeben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die NRW.BANK weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;

2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal Vergabe.NRW zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;

3) Die NRW.BANK hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke und sowie weitere Unterlagen erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden;

4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.

Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKAV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

I. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

II. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

III. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/02/2023

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