Beratung im Rahmen des Projekts "Coaching Zukunft" Referenznummer der Bekanntmachung: 540-003930-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung im Rahmen des Projekts "Coaching Zukunft"
Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Auftrag über einen Dienstvertrag mit einem/r Wirtschaftsteilnehmende/n über folgende Leistung: Beratung im Rahmen des Projekts "Coaching Zukunft".
Der Bankbetrieb der NRW.BANK ist seit vielen Jahren erfolgreich. Im Verlauf ergeben sich jedoch veränderte Anforderungen an Förderbanken und Arbeitsmarktentwicklungen. Das Ziel der Bank ist es, die Prozess-Organisation vor diesem Hintergrund zu überprüfen:
- Ergebnisoffene Prüfung der Prozessorganisation mit der Perspektive, ein mittelfristiges Zielbild für die Bank zu erstellen. Konkret heißt das, es kann von der Bestätigung vorhandener Prozesse als "Best in Class" bis zu Empfehlungen zu Veränderungen, hier mit konkreten Ansatzpunkten und Handlungsempfehlungen, differenziert nach Prozessen, variieren.
- Anstreben der Position der "Klassenbesten" bzw. nachhaltige Stärkung, um dem hohen Tempo des Wandels standzuhalten.
- Konzept zukünftig die Schwierigkeit komplexer werdender Aufgaben bei gleichzeitig angespanntem Arbeitsmarktumfeld zu bewältigen.
- Die klare Zielsetzung ist die Ausgestaltung von Kernprozessen. Es soll keine operative Prozessanalyse im Detail erfolgen.
- Potenzial für prozess-organisatorische Verbesserungen identifizieren.
- Quick Wins sind kurzfristig realisierbar.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Schwerpunkte:
- Einbringen von umfangreichen Kenntnissen von Bankprozessen / Benchmark-Daten in verschiedenen Unternehmen, die zum Vergleich genutzt werden können.
- Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Anpassung des Kernprozessmodells der NRW.BANK.
- Erarbeitung eines mittel- bis langfristigen Zielbilds unter Berücksichtigung von Zukunftsperspektiven (wie können die Kernprozesse in 4-5 Jahren vor dem Hintergrund des demographischen Risikos verfügbarer Arbeitsnehmerzahlen stabil abgewickelt werden).
- Klare Bewertung der ausgewählten Prozesse unter dem Blickpunkt "Best in Class" oder Optimierungsoptionen.
- Ermittlung von Maßnahmen zur Erreichung des Zielbilds und Beschreiben eines Durchführungsplans (Roadmap).
Die NRW.BANK hat die Option, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit dieses Vertrages beträgt 4 Jahre. Im Übrigen vergleiche § 16 des Vertrags.
In Abhängigkeit von den obigen Ergebnissen kann es nötig werden, weitere Leistungen zu beauftragen:
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung des Zielbilds.
- Tiefergehende und ausgearbeitete Vorschläge, z. B. aufbauorganisatorischer Anpassungen, sofern zur Realisierung der Verbesserung in den Kernprozessen angeraten.
1. Qualitätskriterium:
Die Qualität (70%) verteilt sich auf die folgenden Unterkriterien:
- Fachkonzept 36 %
- Benchmarking 27 %
- Personalkonzept (inkl. Referenzen) 27 %
- Bieterpräsentation 10 %.
2. Eine Aufstellung der Unterlagen ist im Dokument "Übersicht Unterlagen" erfolgt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter bzw. Mitglieder von Biergemeinschaften müssen die erlaubte Berufsausübung nachweisen, sofern ihr Beruf nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, einer Erlaubnispflicht unterliegt. Der Nachweis muss dem Angebot als Scan der Originalurkunde beigefügt werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. § 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
keine
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit einer aussagekräftigen Beschreibung ihres Empfängers / Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben und zu erläutern. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 1_Eignungskriterien zu erfolgen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will, als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(1) Es müssen Erfahrungen in Referenzprojekten in projektbezogener Unterstützung und Beratung von Banken nachgewiesen werden, wobei es zulässig ist, Erfahrungen in den drei folgenden Teilbereichen mit drei unterschiedlichen Projekten nachzuweisen, bei denen jeder Teilbereich nur von einer Referenz abgedeckt wird:
- strategische Prozesssteuerung,
- Benchmarking-Analysen von Prozessen oder
- Effizienzsteigerungen.
(2) Das Auftragsvolumen jeder dieser Referenz muss mind. 200 PT aufweisen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 2.
b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Anlage 9 abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die NRW.BANK weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal Vergabe.NRW zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Die NRW.BANK hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke und sowie weitere Unterlagen erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden;
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
I. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
II. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
III. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland