Vergabe von Postdienstleistungen (Brief- und Paketdienstleistungen) für das Jobcenter Oberhausen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Post/2023/JCO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenter-oberhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Postdienstleistungen (Brief- und Paketdienstleistungen) für das Jobcenter Oberhausen 2023
Vergabe von Postdienstleistungen (Brief- und Paketdienstleistungen) für das Jobcenter Oberhausen
Das Jobcenter Oberhausen betreut und vermittelt die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) in Oberhausen. Zugleich können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei dem Jobcenter Oberhausen offene Stellen melden sowie mögliche Förderungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Alg II-Berechtigten erhalten. Hierbei kommuniziert das Jobcenter mit seinen Kunden in großem Umfang schriftlich. Diese Postdienstleistungen (Brief- und Paketdienstleistungen) für das Jobcenter Oberhausen (im Folgenden: AG) sollen vorliegend vergeben werden. Die geschätzten Sendungsvolumina liegen bei ca. 130.000 Briefen (zumeist Standardbriefe)/Jahr und ca. 230 Paketen/Jahr. Es ist grundsätzlich nur eine zentrale Poststelle des AG als Abhol- und Zustellort bei dem Jobcenter maßgeblich. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die zum Download bereitgestellten Vergabeunterlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) verwiesen.
siehe Verlängerungsoption unter Ziff. II.2.11)
Dem AG werden Optionen eingeräumt, die Vertragslaufzeit viermal um jeweils 1 weiteres Jahr zu verlängern, erstmals also bis zum 31.03.2025, weitere Male bis zum 31.03.2026 und zum 31.03.2027 sowie letztmals bis zum 31.03.2028. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtlaufzeit von fünf Jahren. Die Option gilt als ausgeübt, wenn nicht der AG jeweils spätestens 3 Monate vor Ende der (verlängerten) Laufzeit schriftlich die Kündigung des Vertrages mitteilt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 31.02.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Eignungsbogen mit dem Angebot vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Angebot abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 26, 34 UVgO. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i. S. v. § 34 Abs. 3 UVgO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen.
Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei der fiktiv vorzunehmendenden Eignungsprüfung die ausgeschriebenen Eignungsanforderungen erfüllt.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters:
1. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis.
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
1. Dem Angebot ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 1.000.000,00 EUR für Personenschäden und 500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bieter / dem Mitglied der Bietergemeinschaft abzuschließen, beigefügt. Anstatt dieser Erklärung kann auch eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer den vorstehenden Anforderungen genügenden Versicherung eingereicht werden.
2. Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 1) Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 1.000.000,00 EUR für Personenschäden und 500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bieter / dem Mitglied der Bietergemeinschaft abzuschließen.
zu 2) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz in Höhe von 250.000,00 EUR/Jahr, gebildet aus den hier angegebenen Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis: Mit Blick auf OLG München, Beschl. v. 21.09.2019 - Verg 4/18 wird klargestellt, dass der Mindestumsatz nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein muss.
1. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 1.000 g gemäß § 5 Postgesetz verfügt.
2. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass ihm keine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 Postgesetz zugegangen ist oder berichtet, dass ihm eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 Postgesetz zugenagne ist und ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dem Formblatt beigefügt.
3. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass eine Zertifizierung zur Qualitätssicherung gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig), zur Laufzeitmessung analog gemäß DIN EN 13850 (oder gleichwertig) sowie zum Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) vorliegen.
4. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und zusätzlich im aktuellen Geschäftsjahr (Stand 31.01.2023).
5. unternehmensbezogene Referenzen (Ziff. 5 des Formblattes Eignungsnachweise)
Zur Darstellung der unternehmensbezogenen Referenzen hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft das Formblatt "Unternehmensbezogene Referenz" vollständig digital auszufüllen und dem Eignungsbogen beizufügen.
Bieter/Bietergemeinschaften müssen zwei wertungsfähige Referenz mit dem Angebot einreichen, um ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Wertungsfähigkeit der Referenz wird anhand der nachfolgend genannten Mindestanforderungen ermittelt.
6. Projektleiter
Zur Benennung des für die Ausführung der Postdienstleistungen vorgesehenen und für den künftigen Auftragnehmer vertretungs- und weisungsberechtigten Projektleiters hat der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft das in der Anlage befindliche Formblatt "Angaben Projektleiter" vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
zu 5)
Es sind mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (d. h. Postdienstleistungen (Brief- und Paketdienstleistungen für Auftraggeber)) zu benennen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als fünf Jahre sein.
- Mindestens eine Referenz weist ein Sendungsvolumen von mindestens 100.000 Briefsendungen pro Jahr auf.
- Mindestens eine Referenz weist ein Sendungsvolumen von 100 Paketsendungen pro Jahr auf.
- Mindestens eine Referenz weist Sendungen des Auftraggebers auf, denen förmliche Rechtsbehelfsbelehrungen beigefügt waren.
zu 6)
Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren als Projektleiter/-manager, insbesondere mit Erfahrung bei der Auftragsabwicklung - einschließlich Zahlungs- und Vertragsaspekte - mit öffentlichen Auftraggebern verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die für unterschwellige Vergaben maximal zulässige Laufzeit von sechs Jahren (§ 15 Abs. 4 UVgO) wird nicht überschritten.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die hier ausgeschriebene Leistung hat einen Netto-Auftragswert unterhalb des für die Vergabe von besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU maßgeblichen Schwellenwertes von 750.000 EUR. Es besteht keine Verpflichtung zur europaweiten Bekanntmachung. Die Veröffentlichung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt freiwillig im Interesse eines größeren Wettbewerbs.
Die Vergabe erfolgt nach den Vorschriften der UVgO. Durch die Art der Bekanntmachung und die damit verbundenen terminologischen Abweichungen wird keine Bindung des Auftraggebers an die Vergaberegelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte begründet; insbesondere unterliegt das Vergabeverfahren nicht der Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB.
2. Der Auftraggeber bestimmt auf Grundlage des geschätzten Sendungsvolumens eine Höchst(abruf)menge von 700.000 Briefsendungen und 1.200 Paketen über die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (1 Jahr Grundlaufzeit zzgl. viermaliger Verlängerung).
3. Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, die bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
4. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotslegung ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 01.03.2023, 10.00 Uhr bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
7. Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
8. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.