B30 Schweinhausen/Hochdorf - Ersatzneubau Brücken (Objektplanung Ingenieurbauwerke & Fachplanung Tragwerksplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: RPT0430-3944-17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
B30 Schweinhausen/Hochdorf - Ersatzneubau Brücken (Objektplanung Ingenieurbauwerke & Fachplanung Tragwerksplanung)
B30 Schweinhausen/Hochdorf - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, LPH 1- 3 und 6 jeweils Teilleistungen gem. LB + Bes. Leistungen sowie Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, LPH 2, 3 und 6 (LPH 1 in OPI)
72072 Tübingen
Im Rahmen der Bauwerkserhaltung sollen für zwei Brückenbauwerke im Zuge der B 30 Ersatzneubauten geplant werden. Das 9-feldrige Bauwerk mit einer Brückenfläche von 2933 m² bei Schweinhausen überführt das Gewässer I. Ordnung Riss und die Landestraße L 284. Das 5-feldrige Bauwerk bei Hochdorf mit einer Brückenfläche von 2013 m³ überführt die elektrifizierte Bahnstrecke 4500 Ulm-Friedrichshafen.
Gegenstand des zu vergebenden Vertrags ist die ausschreibungsreife Bauwerksplanung nach RAB-ING (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung). Es ist der Abbruch des Bestandsbauwerks und der Neubau zu planen. Optional ist die Verkehrsführung während der Bauphasen (Einschub/Behelfsbrücke) zu planen. Planungsziel ist eine wirtschaftliche Planung mit geringer Beeinträchtigung des Verkehrs und der Umwelt. Im Rahmen von BIM soll die Planung als 5D Modell erstellt werden.
Der Auftrag kann bis zur Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses verlängert werden.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 30% von 100%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
BIM-Schulungen der Projektleitung in den letzten 5 Jahren mit folgenden Inhalten:
3 Punkte: = BIM-Schulung(en) mit Inhalt BIM-Koordination, BIM-Management und weiteren BIM Spezialisierungen.
2 Punkte: = BIM-Schulung(en) mit Inhalt BIM-Koordination UND BIM-Management.
1 Punkt: = BIM-Schulung mit Inhalt BIM-Koordination.
Der Nachweis der Schulungen ist schriftlich bzw. mit Zertifikaten/Teilnahmebescheinigung zu belegen. Für den Nachweis ist Ziffer 10 zu beachten.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 40% von 100%
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Um mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar zu sein, werden als Referenzprojekte mindestens zwei Entwurfsplanungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung) für (Ersatz-) Neubauten von Bauwerken des Bundesfernstraßenbaus mit Gesehenvermerk des BMDV (bis 2022 BMVI) gefordert.
Unter einem Referenzprojekt mit Bahnbeteiligung wird eine Entwurfsplanung eines (Ersatz-) Neubaus einer Straßenüberführung einer elektrifizierten Bahnstrecke verstanden.
Unter einem Referenzprojekt mit BIM wird eine Entwurfsplanung eines (Ersatz-) Neubaus einer Straßenüberführung mit 5D-Planung verstanden.
3 Punkte: = 2 Referenzprojekte mit Gesehenvermerk UND Bahnbeteiligung UND BIM.
2 Punkte: = 2 Referenzprojekte mit Gesehenvermerk UND Bahnbeteiligung ODER BIM.
1 Punkt: = 2 Referenzprojekte mit Gesehenvermerk
Als Nachweis ist je Referenzprojekt der gestempelte Plankopf und ggf. eine Projektbeschreibung einzureichen und Ziffer 10 zu beachten.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Wichtung 30% von 100%
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Berufserfahrung in Jahren in der Planung bzw. Ausführung. Berufserfahrung ist schriftlich mit einem (Projekt) Lebenslauf zu belegen. Die höhere Punktzahl aus den Kriterien A) oder B) wird gewertet.
A) Berufserfahrung in der Brückenplanung (15%)
Objektplanung Ingenieurbauwerke oder Fachplanung Tragwerksplanung,
LPH 1-6
3 Punkte: ≥ 15 Jahre
2 Punkte: ≥ 10 Jahre
1 Punkt: ≥ 5 Jahre
ODER
B) Berufserfahrung in der Brückenbauausführung (15%)
Objektplanung Ingenieurbauwerke oder Fachplanung Tragwerksplanung;
LPH 8-9
3 Punkte: ≥ 15 Jahre
2 Punkte: ≥ 10 Jahre
1 Punkt: ≥ 5 Jahre
Bewertung der Referenzen:
Jede Referenz wird nach allen Unterkriterien bewertet. Für die Angaben zu den Unterkriterien sind die Unterlagen zu den Eignungskriterien zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Anforderung an die Projektleitung:
Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Ingenieur (Master/Bachelorstudiengänge oder vergleichbares), mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Brückenbau und Nachweis über eine Fortbildung im Bereich BIM-Planung mit Inhalt BIM-Koordination in den letzten 3 Jahren.
Schulungsnachweis ist schriftlich bzw. mit Zertifikat(en)/Teilnahmebescheinigung zu belegen. Berufserfahrung ist mit Projektlebenslauf zu belegen, siehe Ziffer 10.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens zwei Vorlagen eines RAB-ING Entwurfs eines (Ersatz-)Neubaus eines Brückenbauwerks für den Bundesfernstraßenbau mit Gesehenvermerk des BMDV (bis 2022 BMVI).
Als Nachweis ist der gestempelte Plankopf einzureichen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Büroinhaber/Geschäftsführer/Prokurist:
Mind. ein Büroinhaber / Geschäftsführer / Prokurist mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Planung oder Ausführung von Brückenbauwerken.
Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die geforderten Unterlagen zum Nachweis der Eignungskriterien gem. § 45(4) Nr. 2, § 46(3) Nr.6 VgV sowie Unterlage zu den Eignungskriterien gem. §46 (3) Nr. 1-2 und 6 VgV sind mit folgenden Angaben einzureichen:
Unterlagen zu den Eignungskriterien:
1. Projektbezeichnung
2. Auftraggeber mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindest-standards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen
für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/