Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung und Implementierung von Ansätzen zur systematischen Wirkungserfassung mittels Monitoring und Evaluationen für DAAD-Programme Referenznummer der Bekanntmachung: 010/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung und Implementierung von Ansätzen zur systematischen Wirkungserfassung mittels Monitoring und Evaluationen für DAAD-Programme
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e.V. (DAAD) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern.
Seit über 90 Jahren hat der DAAD über 2,8 Millionen Akademiker im In- und Ausland unterstützt. Er wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studierendenschaften getragen. Seine Tätigkeit geht weit über die Vergabe von Stipendien hinaus: Der DAAD fördert die Internationalität der deutschen Hochschulen, stärkt die Germanistik und deutsche Sprache im Ausland, unterstützt Entwicklungsländer beim Aufbau leistungsfähiger Hochschulen und berät Entscheider in der Kultur-, Bildungs- und Entwicklungspolitik.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen, mit denen die Umsetzung der Wirkungsorientierung und -kontrolle für bestehende und neue Programme unterstützt werden. Dies umfasst die Entwicklung von Wirkungsgefügen und Indikatorenkatalogen, das Durchführen von Workshops zum Capacity Building, die (Weiter-)Entwicklung programmspezifischer Monitoring-Instrumente, die Überarbeitung programmsteuernder Dokumente entsprechend der Anforderungen des Monitoring-Konzepts, Datenaufbereitung und -analyse sowie Beratung zu weiterführenden Ansätzen und Methoden im Bereich Monitoring und Evaluation.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 der Vergabeunterlagen.
Bonn
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e.V. (DAAD) ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern.
Seit über 90 Jahren hat der DAAD über 2,8 Millionen Akademiker im In- und Ausland unterstützt. Er wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studierendenschaften getragen. Seine Tätigkeit geht weit über die Vergabe von Stipendien hinaus: Der DAAD fördert die Internationalität der deutschen Hochschulen, stärkt die Germanistik und deutsche Sprache im Ausland, unterstützt Entwicklungsländer beim Aufbau leistungsfähiger Hochschulen und berät Entscheider in der Kultur-, Bildungs- und Entwicklungspolitik.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen, mit denen die Umsetzung der Wirkungsorientierung und -kontrolle für bestehende und neue Programme unterstützt werden. Dies umfasst die Entwicklung von Wirkungsgefügen und Indikatorenkatalogen, das Durchführen von Workshops zum Capacity Building, die (Weiter-)Entwicklung programmspezifischer Monitoring-Instrumente, die Überarbeitung programmsteuernder Dokumente entsprechend der Anforderungen des Monitoring-Konzepts, Datenaufbereitung und -analyse sowie Beratung zu weiterführenden Ansätzen und Methoden im Bereich Monitoring und Evaluation.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 der Vergabeunterlagen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 05.04.2023.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 04.04.2024.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 04.04.2027.
Weitere Beratungsleistungen im Rahmen des Ausschreibungsgegenstands wie z.B. zusätzliche Workshops zur Vorstellung von Datenauswertungen, zusätzliche Dokumentenanalyse und/oder Datenerhebung und -auswertung im Rahmen von Monitoring-basierten Analysen und Evaluationen, Persönliche Begleitung bei Monitoring-Besuchen bei Projekten, Durchführen von Workshops in Präsenz in Bonn anstatt online, optionale zusätzliche Beratungs- und Schulungsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
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Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die den Tätigkeitsbereich des Auftrags abdeckt, oder Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (brutto) von mindestens: 750.000 € erzielt haben.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Jahresumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) von mindestens: 750.000 € erzielt haben.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Wirkungsorientiertes Monitoring, Evaluationen und Sozialforschung im Bildungsbereich.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach Einheitliche Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.