Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT HTLab 25/22, Projekt 91801
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärtechnik
Das Forschungsinstitut ZBT beschäftigt sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstofftechnik. Die bestehenden Laborgebäude sollen umgebaut werden. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Bauleistungen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen der Sanitärtechnik (KG 410).
Zentrum für Brennstoffzellen-Technik GmbH Carl-Benz-Straße 201 47057 Duisburg
Im Zuge der Erneuerung und Erweiterung der Laborinfrastruktur in den Gebäuden des Forschungsinstituts ZBT ist der Neuaufbau und die Erweiterung von Wasser und Abwasseranlagen und eines VE-Wassernetzes (VE=Vollentsalztes Wasser) durchzuführen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte: Anschluss einer VE-Wasseranlage im EG eines der Gebäude an die Bestandsabwasserleitung.
Erstellung eines VE-Wasser Netzes im kompletten Laborbereich eines der Gebäude (Ausführung als Ring) für die Versorgung von ca. 25 Entnahmestellen. Eine zusätzliche Entnahmestelle aus dem Bestandsnetz im zweiten Gebäude. Komplette Netzausführung in Edelstahl mit Zweiklemmringverschraubung. Erstellung eines Bodenablaufs und von zwei Abwasseranschlüssen eines Kühlregisters und eines Klimaschrankes an die Bestandsabwasserleitung. Anschluss von 15 Teststandsplätzen im Labor über Abwasserdruckleitungen (DN20) an Sammelleitungen und von dort an die Bestandsabwasserleitung. Erstellung einer Frischwasserversorgung für eine Ammoniak-Wäscherkolonne mit Netztrennstation und Druckerhöhungsanlage im Heizungsraum im EG eines der Gebäude. Die Wäscherkolonne ist auf dem Dach platziert (Höhe ca. 14 m). Das Abwasser der Wäscherkolonne wird über das Dach und eine Rohrbrücke in einen Abwasserauffangbehälter auf dem Parkplatz geleitet.
Erstellung von ca. 5 Trinkwasseranschlüssen (Anbindung an das Bestandsnetz) für eine VE-Wasseranlage, eine Laborspülmaschine, zwei Zapfstellen und eine Nachfüllstation. Zur Umsetzung des Vorhabens werden verschiedene Bauleistungen vergeben, in diesem Verfahren solche Bauleistungen für die Sanitärtechnik (KGR 410). Einzelheiten zu den Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Der Auftraggeber erhält hierfür eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Die zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Der Auftraggeber erhält hierfür eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen
(§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Ein zuvor durchgeführtes offenes Verfahren (2022/S 201-570650) musste aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen waren. Daher wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt (vgl. § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOBA EU).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärtechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Dämmung der Rohrleitungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Jede Korrespondenz zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über das Vergabeportal zu führen.
2. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des
Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es in dem Vergabeportal
www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren
können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner
Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.
3. Das Angebotsleistungsverzeichnis ist mit Angebotsabgabe im PDF- und im GAEB-Format einzureichen.
4. Sicherheiten, Zahlungsbedingungen, Vertragsbedingungen: Es gelten die BVB nach Formblatt 214.
5. Rechtsform von Bietergemeinschaften, Einsatz von Unterauftragnehmern: Es gelten die die Teilnahmebedingungen nach Formblatt 212 EU
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTE6LE5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10
bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB gerügt hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.