Objektplanung Fassadensanierung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5308/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Fassadensanierung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Hamm
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ist ein Schulkomplex, der 1975 als Schulzentrum der Gemeinde Uentrop errichtet wurde. Es ist geplant die komplette Fassade inklusive der Fenster, Verschattung und Blitzschutz zu erneuern. Eine zeitnahe Sanierung der Fassade ist dringend erforderlich.
Gegenstand des Auftrags sind die für dieses Vorhaben erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude. Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) zu beauftragen.
Hamm 59065 Hamm
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bildet sich aus drei Gebäudeteilen: dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1975 (inkl. Verwaltung, Cafeteria und naturwissenschaftlichem Trakt), einem Erweiterungsbau aus dem Jahre 1999 und der Sporthalle (ebenfalls aus dem Entstehungsjahr). Speziell im Hauptgebäude fanden in den letzten Jahren diverse Sanierungsmaßnahmen statt. So wurde eine Dachsanierung im letzten Jahr abgeschlossen.
Die vorgehängten Fassadenplatten aus Beton sowie die tragende Unterkonstruktion weisen Schäden durch Korrosion und Abplatzungen auf. Die Dämmung wurde durch Tierfraß und Umwelteinflüsse stark zersetzt. Die Verglasung der bauzeitlichen Metallfenster ist zum Teil durch Witterung eingetrübt. Die gesamte Fassade ist abgängig und entspricht nicht dem heutigen Standard des Wärmeschutzes.
Der Auftragnehmer soll ein Konzept entwickeln, das sich gestalterisch zum bestehenden Gebäudekomplex und in die Umgebung einfügt und das zugleich wirtschaftlich und nach aktuellen Vorgaben nachhaltig ist. Vorschläge zu einer nach Fertigstellung pflegeleichten und für ein Schulgebäude praktikablen Fassadenbegrünung sind wünschenswert.
Gegenstand der Maßnahme sind ebenfalls der Blitzschutz, die Dachentwässerung / Überlauf sowie unmittelbare Anschlussarbeiten an Attika und Außenanlagen, die evtl. durch das Gerüst zerstört wurden.
Eine mögliche Förderung soll im Zuge der Entwurfsplanung abgefragt werden. Ein Effizienzgebäude 100 (nach BEG) wird angestrebt.
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude für dieses Vorhaben. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11). Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPh 4, falls eine Baugenehmigung nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung erforderlich sein sollte), 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 8) und 4. Beauftragungsstufe (Leistungsphase 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR69W5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland