Neugestaltung WLAN-Infrastruktur - Teilnahmewettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/401717/06.03.2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung WLAN-Infrastruktur - Teilnahmewettbewerb
Das Gesamtverfahren zur Beschaffung der WLAN-Infrastruktur wird nach § 14 VgV (3) im Rahmen eines wettbewerblichen Dialoges mit vorlaufenden Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Teilnahmewettbewerb wird im Vorweg durchgeführt. Hier werden geeignete Unternehmen ausgewählt, die im weiteren Verlauf gemeinsam mit den MKK ein Konzept zur Realisierung der geforderten Anforderungen erarbeiten.
Im letzten Schritt des Verfahrens wird das ausgearbeitete Lösungskonzept in einer finalen An-gebotsabfrage bei den ausgewählten Bietern abgefragt.
Danach erfolgt die Vergabe nach den ausgewählten Kriterien
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wettbewerblicher Dialog mit vorlaufenden Teilnahmewettbewerb
Das Gesamtverfahren zur Beschaffung der WLAN-Infrastruktur wird nach § 14 VgV (3) im Rahmen eines wettbewerblichen Dialoges mit vorlaufenden Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Teilnahmewettbewerb wird im Vorweg durchgeführt. Hier werden geeignete Unternehmen ausgewählt, die im weiteren Verlauf gemeinsam mit den MKK ein Konzept zur Realisierung der geforderten Anforderungen erarbeiten.
Im letzten Schritt des Verfahrens wird das ausgearbeitete Lösungskonzept in einer finalen Angebotsabfrage bei den ausgewählten Bietern abgefragt.
Danach erfolgt die Vergabe nach den ausgewählten Kriterien
Gemäß Dokument "A1 MKK WLAN Bewerbungsbedingungen V02"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gem. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.