Kreativquartiersmanagement Creative City Referenznummer der Bekanntmachung: PR296669

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C77FAB7B-55D1-4634-BFB0-D1267D1C9EBB
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C77FAB7B-55D1-4634-BFB0-D1267D1C9EBB
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreativquartiersmanagement Creative City

Referenznummer der Bekanntmachung: PR296669
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952100 Organisation von Kulturveranstaltungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Projekt Creative City hat zum Ziel, kunst- und kulturgerechte Strategien, Instrumente und Umsetzungen für die Innenstadt von Oberhausen zu entwickeln zur Förderung der Ansiedlung von Kultur- oder Kreativunternehmer in zentralem Innenstadtbereich, zum Aufbau einer Start-up-Landschaft und zur wahrnehmbaren Gestaltung der Innenstadt Oberhausens als Erlebnisraum. Das Gesamtkonzept beinhaltet Managementkomponenten, Reallabore, Konzepte, Kampagnen, Schools, Machbarkeitsstudien und die Schaffung von Erlebnisorten für die Kreativwirtschaft und den kreativen Austausch aller beteiligten Innenstadtakteure.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
92500000 Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen
75124000 Administrative Dienste in den Bereichen Freizeit, Kultur und Religion
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Projekt Creative City hat zum Ziel, kunst- und kulturgerechte Strategien, Instrumente und Umsetzungen für die Innenstadt von Oberhausen zu entwickeln zur Förderung der Ansiedlung von Kultur- oder Kreativunternehmer in zentralem Innenstadtbereich, zum Aufbau einer Start-up-Landschaft und zur wahrnehmbaren Gestaltung der Innenstadt Oberhausens als Erlebnisraum. Das Gesamtkonzept beinhaltet Managementkomponenten, Reallabore, Konzepte, Kampagnen, Schools, Machbarkeitsstudien und die Schaffung von Erlebnisorten für die Kreativwirtschaft und den kreativen Austausch aller beteiligten Innenstadtakteure.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für das letzte abgelaufene Geschäftsjahre von mindestens 750.000,00 EUR verlangt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vergleichbare Referenzen einzureichen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenz:

 

Alle Referenzprojeket müssen in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden

sein. Ein Projekt gilt als erbracht, wenn es abgeschlossen wurde oder sich seit mindestens 2 Jahren in Bearbeitung befindet. Zudem sind folgende inhaltliche Anforderungen nachzuweisen:

 

1) Drei (3) unterschiedliche Referenzprojekte müssen im Bereich Projektmanagement mit einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro netto erbracht worden sein.

2) Drei (3) unterschiedliche Referenzprojekte müssen im Bereich Bildung und Qualifizierung erbracht worden sein.

3) Drei (3) unterschiedliche Referenzprojekte müssen im Bereich interkulturelles Arbeiten erbracht worden sein.

4) Zwei (2) unterschiedliche Referenzprojekte müssen die Gestaltung eines gemeinwohlorientierten Ortes mit Nutzungskonzept beeinhaltet haben.

5) Zwei (2) unterschiedliche Referenzprojekte müssen eine partizipative, künstlerische Stadtaktion beeinhaltet haben.

 

Eine Referenz kann mehrfach verwendet werden, solange sie die geforderteren Mindestkriterien erfüllt. In der Tabelle ist diese Referenz dann mehrfach einzutragen. Innerhalb der inhaltlichen Anforderungen (1 bis 5) ist die angegebene Anzahl an unterschiedlichen Referenzen nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (Mitarbeitende in den Reallaboren für die Leistungserbrigung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.

 

Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche, arabische und englische Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Rahmen der Leistungserbringung mit den Stadtakteuren mündlich oder schriftlich kommuniziert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag

 

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

 

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2023

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