Grün und Gruga - Rahmenvereinbarung Bodenanalysen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: BEGGE230101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grün und Gruga - Rahmenvereinbarung Bodenanalysen 2023
Durchführung von Bodenproben
Stadtbezirk I
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk II
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk III
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk IV
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk V
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk VI
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk VII
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk VIII
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Stadtbezirk IX
45127 Essen
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bodenproben, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können.
Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind.
Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter.
Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten bis zum 31.12.2023.
Die Anfahrt ist eine Nebenleistung, die jeweils in die Einheitspreise mit einzukalkulieren ist.
In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden.
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen.
Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden.
Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche.
Das Leistungsverzeichnis ist in 9 Lose aufgeteilt. Es muss mindestens ein Los vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch mehrere oder alle Lose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Los das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Los innerhalb der angegebenen Termine durch personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor.
Aufgrund der Mengenansätze kann jedoch einem Bieter nicht mehr als in drei Losen der Zuschlag erteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter,
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen,
- Die Gewerbeanmeldung,
- Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften)
- Es ist eine Liste mit mind. 3 Referenzobjekten der letzten drei Geschäftsjahre mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation
- Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB), bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Mit dem Angebot einzureichen:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentl. Auftraggeber
Teil II. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
Teil III. Ausschlussgründe
Teil IV. Eignungskriterien
Teil VI. Abschlusserklärungen
Zu finden unter
https://uea.publicprocurement.be/
Melden Sie sich als Wirtschaftsteilnehmer an.
Eine EEE (Anfrage oder Antwort) importieren.
Laden Sie folgende Datei (vorab auf Ihrem Rechner speichern) hoch und senden Sie diese ausgefüllt mit dem Angebot zurück.(zu finden im Bietertool unter Vergabeunterlagen "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente) ESPD_request_de.xml
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYW2G30EDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]