Sanierung des Stadttheaters und der Sporthalle am Europaring, Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 018/23 B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Stadttheaters und der Sporthalle am Europaring, Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten
Titel 1
Anschrift der Baustelle:
Stadttheater Ratingen, Europaring 9, 40878 Ratingen
Gebäudebeschreibung:
Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Direkt angrenzend liegt die Sporthalle des Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasiums.
Ausgangssituation:
Im Stadttheater stehen umfangreiche Umbauarbeiten an. Im Zuge dessen sind die schadstoffbelasteten Bauteile auszubauen. Auch sind Demontagearbeiten von nicht belasteten Bauprodukten auszuführen.
Titel 2
Anschrift der Baustelle:
Sporthalle Carl-Friedrich-von Weizsäcker Gymnasium, Europaring 9, 40878 Ratingen
Gebäudebeschreibung:
Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Direkt angrenzend liegt das Stadttheater Ratingen.
Ausgangssituation:
In der Sporthalle stehen umfangreiche Umbauarbeiten an. Im Zuge dessen sind die schadstoffbelasteten Bauteile auszubauen. Auch sind Demontagearbeiten von nicht belasteten Bauprodukten auszuführen.
Stadttheater Ratingen Europaring 9 40878 Ratingen, Sporthalle Carl-Friedrich-von Weizsäcker Gymnasium Europaring 9 40878 Ratingen
Titel 1
Folgende Belastungen wurden ermittelt:
Asbest:
- Asbestzementplatten im Bodenheizkanal
- Asbestzementplatten an Holzverkleidungen
- alte Brandschutztüren mit asbesthaltiger Pappe im Schlossbereich
- Asbestzementplatten im Blindelement von Fenstern
- asbesthaltige Schnüre an Lüftungskanälen
- asbesthaltige Brandschutzklappen
- asbesthaltiger Glasanschlusskitt (einzelnes Fenster)
- asbest- und PAK-haltige schwarze Pappe um Rohrisolierung
- asbesthaltige Flachdichtung an Rohrflanschen
PCB:
- PCB-haltige Fugen zwischen Betonfassadenelementen (Teilbereiche)
- Lampenkondensatoren mit PCB-haltigem Tränkungsmittel
PAK:
- Abwasserrohre mit PAK-haltigem Anstrich
- PAK-haltge Rohrummantelung
KMF:
- Mineralwolledämmung an Rohrleitungen
- Mineralwolledämmung unter Bühnenboden
- Mineralwolledämmung hinter Holzverkleidung
- Mineralwolledämmung auf Hartfaserdeckenplatten
- Mineralwolledämmung im Dachaufbau
Titel 2
Folgende Belastungen wurden ermittelt:
Asbest:
- asbesthaltiger Glasanschlusskitt Rauchschutztüren
- asbesthaltige Leichtbauwand (Geräteraum)
- asbesthaltige Wand- und Deckenputze (auch Rabitzputz) in den
Dusch-/Nebenräumen
- Asbestzementleitungen in Zwischendecken- und Wandbereichen
- Asbestzementplatten an Holzverkleidungen vor Heizkörper
- alte Brandschutztüren mit asbesthaltiger Pappe im Schlossbereich
- asbesthaltige Anstriche und Dichtmassen von Rohrleitungen im
Zwischendeckenbereich
- asbesthaltige Pappe an Kaminrevisionsklappen
- asbesthaltige Flachdichtung an Rohrflanschen
PCB:
- PCB-haltige Fugen zwischen Betonfassadenelementen
- PCB-haltige Fugen zwischen Sockelleisten un Bodenfliesen
- Anstrich Lampenschalen Sporthalle
- Anstrich Oberlicher (Metall)
- Anstrich Flachheizkörper
- Lampenkondensatoren mit PCB-haltigem Tränkungsmittel
PAK:
- Abwasserrohre mit PAK-haltigem Anstrich (Zwischendecken, Kriechkeller)
- PAK-haltge Rohrummantelung (Kriechkeller)
- PAK-haltige Dichtungsbahn unter Schwingboden (entsorgungrelevant)
- PAK-haltige Dachbahnen (entsorgungsrelevant)
KMF:
- Mineralwolledämmung an Rohrleitungen
- Mineralwolledämmung an Luftleitungen
- Mineralwolledämmung im Schwingbodenaufbau
- Mineralwolledämmung im Dachaufbau der Turnhalle
- Mineralwolledämmung hinter Lochziegelvorsatzschale
HBCD:
- Polystyroldämmung im Dachaufbau (entsorgungsrelevant)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 06.03.2023, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 13.03.2023 um 11.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DEF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.