Energieversorgung Quadrium Referenznummer der Bekanntmachung: 22/472 Wernau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernau (Neckar)
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wernau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieversorgung Quadrium
Bereitstellung von Energie für das Quadrium mit Energieeffizienzmaßnahmen
Das Quadrium ist ein modernes Gebäude mit multifunktionaler Nutzung: Im Gebäude befinden sich das Rathaus der Stadt, das Tagungs- und Kongresszentrum mit Stadthalle, Betriebswohnungen sowie ein Hallenbad mit Wellness-Landschaft und ein Restaurant mit Lounge.
Im Quadrium wird Energie in Form von Wärme, elektrischem Strom und Kälte benötigt. Derzeit wird der Wärmebedarf über ein BHKW und zwei Brennwert-Gaskessel sowie Strom aus dem öffentlichen Netz gedeckt. Es bestehen Wärmelieferungsverträge mit einem Energiedienstleister, welche in Kürze auslaufen.
Die Stadt Wernau (Neckar) beabsichtigt, die zukünftige Bereitstellung der vom Quadrium benötigten Wärme im Rahmen eines langfristigen Effizienzcontractingvertrages sowie weiterer damit im Zusammenhang stehender Vertragsverhältnisse wieder an einen Energiedienstleister (Contractor) zu vergeben.
Inhalte dieser Verträge sind im Wesentlichen:
- Wärmebereitstellung bzw. Wärmeversorgung des Quadriums
- Demontage und Entsorgung der vorhandenen Altanlagen (insbes. der Gaskessel, BHKW-Anlage)
- Konzeption, Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb einer neuen Wärmeerzeugungs- und -verteilanlage
- Konzeption, Planung, Errichtung und Finanzierung einer BHKW-Anlage mit anschließender Verpachtung derselben an die Stadt Wernau (Neckar) für eine zukünftige Eigenstromerzeugung
- Technische und teilweise kaufmännische Betriebsführung der an die Stadt verpachteten BHKW-Anlage
- Umsetzung (Konzeption, Planung, Errichtung und Finanzierung) weiterer Effizienzsteigerungsmaßnahmen
Im Weiteren wird auf die Verfahrensunterlagen verwiesen.
Es sind verschiedene Verträge abzuschließen:
- Effizienzcontractingvertrag von unbestimmter Dauer: Der Vertrag enthält (ordentliche) Kündigungsfristen. Eine ordentliche Kündigung des ECV ist erstmals nach Ablauf von 15 Jahre, gerechnet ab Wärmebereitstellung aus der neuer Wärmeerzeugungsanlage, möglich. Sofern nach Ablauf dieser Zeit keiner der Vertragspartner die Kündigung erklärt, wird der ECV fortgesetzt. Diese Fortsetzung kann mehrfach erfolgen.
- Mietvertrag für die Gesamtlaufzeit des ECV
- BHKW Errichter- und Betriebsführungsvertrag mit einer festen Erstlaufzeit von 10 Jahren, gerechnet ab Abnahme und Inbetriebnahme des BHKWs. Sofern nach Ablauf dieser Zeit keiner der Vertragspartner die Kündigung erklärt, wird der Errichter- und Betriebsführungsvertrag fortgesetzt. Diese Fortsetzung kann mehrfach erfolgen. Der BHKW Pachtvertrag enthält dieselben Verlängerungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register oder vergleichbare Unterlagen für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
2. Eigenerklärungen zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB unter Verwendung der Formularsammlung.
3. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
1. Unbedenklichkeitserklärung(en) der Berufsgenossenschaft(en) oder vergleichbare Unterlagen (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
2. Unbedenklichkeitserklärung(en) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse(n) (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
3. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
4. Freistellungserklärung nach § 48b EStG (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt)
5. Nachweis einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden sowie 2 Mio. Euro für Vermögensschäden
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Durchführung von Wärmelieferungen kommunaler Liegenschaften über mindestens der letzten drei Geschäftsjahre
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus dem Bereich der Energielieferung bzw. des Energiecontractings in den Jahren 2019-2021 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto erzielt haben.
1. Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Die Bewerber haben geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraums sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar ist.
2. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Die Bewerber haben anzugeben, welche Mitarbeiter - (keine namentliche Benennung; Qualifikationen wie Berufs- bzw. Studienabschlüsse, Präqualifikationen, Berufs- und Projekterfahrungen, verantwortliche Tätigkeiten bei konkreten, vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten) - oder Dienstleister ihnen mit welchen Qualifikationen bei der Dienstleistung in Wernau (Neckar) zur Verfügung stehen, um die gestellten Aufgaben in Bezug auf Planung und Umsetzung von Erneuerungsleistungen, Betriebs- und Instandhal-tungstätigkeiten ausführen zu können.
3. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV
Die Bewerber haben eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausstattung sie im Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügen. Dabei ist anzugeben, ob das Unternehmen in der Lage ist, in Störfällen die Wiederaufnahme der Wärmeversorgung in den jeweiligen Liegenschaften innerhalb eines Tages sicherzustellen.
4. Ausführliche Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (mindestens zwei aktuelle und konkrete Referenzen mit Bezug zur Aufgabenstellung in Wernau (Neckar))
Es sind mindestens zwei aktuelle, ausführliche und gleichwertige Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig sind die Referenzen, sofern eine Wärmelieferung mittels erneuerbarer Energieträger und die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen wird. Soweit Bewerber keine derartigen Referenzen im Bereich der Wärmelieferung nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Es sind mindestens zwei aktuelle, ausführliche und gleichwertige Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig sind die Referenzen, sofern eine Wärmelieferung mittels erneuerbarer Energieträger (Eigenerzeugung) und die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen wird. Die Bewerber haben als Betreiber oder als Betriebsführer die Wärmelieferung nachzuweisen. Soweit Bewerber keine derartigen Referenzen im Bereich der Wärmelieferung nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME60U3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx