EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebiets "GE Südliche Schützenstraße"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Havixbeck
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.havixbeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebiets "GE Südliche Schützenstraße"
Die Gemeinde Havixbeck beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen (Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 HOAI sowie weitere Besondere Leistungen) zur Erschließung des Baugebiets „GE Südlich Schützenstraße“.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
48329 Havixbeck
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südlich der Schützenstraße“ ist als Satzung beschlossen worden. Er stellt die planerische Grundlage für die Errichtung eines Technologieparks in Havixbeck dar. Die ersten Bauvorhaben sollen voraussichtlich bereits im Jahr 2024 eingeleitet werden, so dass als nächster Schritt die erforderlichen Erschließungsmaßnahem anzugehen sind.
Um die weiteren Planungen aus einer Hand zu koordinieren und die Abstimmung der notwendigen Baumaßnahmen sicherzustellen, sollen die erforderlichen Planungsleistungen insgesamt an einen geeigneten Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) vergeben werden (Generalplaner).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI. Hierbei sind insbesondere die jeweiligen Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) für die Kanalisation , gemäß § 47 HOAI (Verkehrsanlagen) für die Erschließungsstraßen und gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) für einen Sicht-/Lärmschutzwall zu erbringen.
Die Vergabe der zu erbringenden Leistungen soll stufenweise erfolgen (Stufe 1 bis Leistungsphase 2).
Zudem ist derzeit von einer Umsetzung der Erschließungsmaßnahme in mehreren Bauabschnitten auszugehen.
Für die zu vergebenden Leistungen werden derzeit Baukosten (KG 300 + 500) von insgesamt ca. 7,15 Mio. EUR netto geschätzt.
Zusätzlich sollen im Rahmen der Planung voraussichtlich folgende Leistungen beauftragt werden:
• Aufnahme der Bestands- und Anschlusshöhen (Kanal und Vorflutsituation der anschließenden Gewässer; Gelände);
• Vertiefte Kostenschätzung;
• Koordination der Versorgungsunternehmen;
• Abstimmungen mit dem Investor;
• Erstellung eines Beleuchtungsplans und Abstimmung/Koordination mit allen Beteiligten;
• Erstellung eines Beschilderungs- und Markierungsplans und Abstimmung/Koordination mit allen Beteiligten;
• Örtliche Bauüberwachung;
• SiGeKo;
• Kostenkontrolle;
• Prüfen von Nachträgen;
• Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen gemäß Ziff. III.1) können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:
1. 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt.
2. 1 Bonuspunkt, wenn in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens vier Ingenieure, davon mindestens zwei Ingenieure im Bereich Verkehrsanlagenplanung und zwei Ingenieure im Bereich Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung und/oder Abwasserentsorgung) beim Bewerber beschäftigt waren.
3. 1 Bonuspunkt (je Referenzprojekt), für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß der Mindestbedingung in Bezug auf Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis dieser Mindestbedingung vorgelegte Referenz). Es können somit im Auswahlkriterium 3 maximal 2 Bonuspunkte erreicht werden.
4. 1 Bonuspunkt (je Referenzprojekt), für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß der Mindestbedingung in Bezug auf Objektplanungsleistungen für Bauwerke/Anlagen der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis dieser Mindestbedingung vorgelegte Referenz). Es können somit im Auswahlkriterium 4 maximal 2 Bonuspunkte erreicht werden.
Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien maximal 6 Bonuspunkte erreicht werden.
Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die fünf Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.
Sollten mehr als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 4 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Sollten weniger als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.
Sollten weniger als fünf Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens fünf Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.
Zu Ziff. II.2.7): Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeitige Schätzung der Mindestlaufzeit, ausgehend von einer reibungslosen Entwicklung des Technologieparks. Es wird jedoch derzeit davon ausgegangen, dass die Erschließung (Endausbau) voraussichtlich erst um das Jahr 2028 abgeschlossen werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Rahmen der Neuerschließung eines Baugebietes.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für Bauwerke/Anlagen der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung im Rahmen der Neuerschließung eines Baugebietes.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens zwei Ingenieure, davon mindestens ein Ingenieur im Bereich Verkehrsanlagenplanung und ein Ingenieur im Bereich Ingenieurbauwerke (Wasserversorgung und/oder Abwasserentsorgung) beim Bewerber beschäftigt waren.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1,0 Mio. EUR im Rahmen der Neuerschließung eines Baugebietes. Das Projekt muss im Zeitraum 2018 bis 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Der beauftrage Leistungsumfang muss mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 2 bis 8 des § 47 der HOAI umfassen. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, anrechenbare Kosten).
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für Bauwerke/Anlagen der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1,0 Mio. EUR im Rahmen der Neuerschließung eines Baugebietes. Das Projekt muss im Zeitraum 2018 bis 2022 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Der beauftrage Leistungsumfang muss mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 2 bis 8 des § 43 der HOAI umfassen. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, anrechenbare Kosten).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insb. §§ 47, 43 und 39).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 27.02.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang (vgl. Ziffer I.3) einzureichen (Schaltfläche "Angebot / Bewerbung abgeben").
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.