Wasch- und Reinigungsdienstleistungen II Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen II
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen bundesweit, Dienstleistungsverträge über die Ausführung von Wasch- und Reinigungsdienstleistungen inkl. Abhol- und Rücklieferservice für die dienstlich gestellte Bekleidung der Bundeswehr für diverse Standorte im gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Hagenow
Dienstleistungsvertrag über die Ausführung von Wasch- und Reinigungsdienstleistungen inkl. Abhol- und Rücklieferservice für die dienstlich gestellte Bekleidung der Bundeswehr - Bündelwäsche
ACHTUNG: Abholungs- und Anlieferungsturnus abweichend zu den Inhalten der Vorinformation. Bündelwäsche 2x-wöchentlich, optional 3x-wöchentlich; ABC-Bekleidung: in Absprache mit dem Standort
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Kramerhof Parow
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Rostock
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Schwarzenborn, SVP Fritzlar
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Saarlouis /SVS Zweibrücken
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
SVS Idar Oberstein
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Niederstetten, SVS Walldürn
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche, ABC-Bekleidung
SVS Germersheim
Dienstleistungsvertrag über die Ausführung von Wasch- und Reinigungsdienstleistungen inkl. Abhol- und Rücklieferungsservice für die dienstlich gestellte Bekleidung der Bundeswehr - Bündelwäsche und ABC Artikel
ACHTUNG: Abholungs- und Anlieferungsturnus abweichend zu den Inhalten der Vorinformation.
Bündelwäsche: 2x-wöchentlich, optional 3x-wöchentlich
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Freiburg
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Calw
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Bündelwäsche
SVS Bad Reichenhall, SVP Bischofswiesen
siehe Los 1
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Postenwäsche Hemden
SVS Rendsburg
Dienstleistungsvertrag über die Ausführung von Wasch- und
Reinigungsdienstleistungen inkl. Anhol- und Rücklieferungsservice für die dienstlich
gestellte Bekleidung der Bundeswehr - Postenwäsche Hemden
Abholungs- und Anlieferungszyklus Postenwäsche: 1x-wöchentlich
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Wasch- und Reinigungsdienstleistungen - Postenwäsche (Schutzwesten/Schwergewebe)
AZ Haren
Dienstleistungsvertrag über die Ausführung von Wasch- und
Reinigungsdienstleistungen inkl. Anhol- und Rücklieferungsservice für die dienstlich
gestellte Bekleidung der Bundeswehr - Postenwäsche Schutzwesten/Schwergewebe
Abholungs- und Anlieferungszyklus Postenwäsche: 1x-wöchentlich:
zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate, maximal bis 31.03.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); 1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate); 1c) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist Anlage "ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833" zu verwenden; 1d) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen); 1e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 und 1f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer; weiter siehe Sonstige Informationen / Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
2a) Bankauskunft; 2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; 2c) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; weiter siehe Sonstige Informationen/Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen; 3d) Zertifizierung nach RAL-GZ Zertifikat 992/2 (betrifft Lose 1-12); Zertifikat 992/1 (betrifft Los 13); 3e) Abgabe der Leistung, welche von Nachunternehmern erbracht werden soll; 3f) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Nachunternehmers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten; 3i) Zertifizierung des Nachunternehmers nach RAL-GZ Zertifikat 992/2 (betrifft Lose 1-12); Zertifikat 992/1 (betrifft Los 13)
Abschnitt IV: Verfahren
Dieses Verfahren erfolgt für die nicht bezuschlagungsfähigen Lose des vorangegangenen Offenen Verfahrens BwBM 2022 0052. Der bereits mit Verfahren 2022 0052 veröffentlichte Vertragsbeginn der ausschreibungsgegenständlichen Dienstsleistungsverträge ab 1.4.2023 ist zwingend einzuhalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III. 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Informationen dieser Bekanntmachung haben Vorrang vor den Informationen der Vorbekanntmachung, insbesondere in Bezug auf den Abholungszyklus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.