Rasen- und Rabattenpflege der Grünanlagen der Stadt Nieheim inkl. Ortschaften Referenznummer der Bekanntmachung: FB 3 67-10-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nieheim
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nieheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rasen- und Rabattenpflege der Grünanlagen der Stadt Nieheim inkl. Ortschaften
Rasen- und Rabattenpflege der Grünanlagen der Stadt Nieheim inkl. deren Ortschaften
Leistungsumfang:
58.587 qm Großflächenrasenpflege
36.184 qm Allgemeine Grünanlagen inkl. Spielplätze, Friedhöfe und Gemeindestraßen
6.160 qm Rabatten- und Heckenpflege
586 lfd. m Heckenpflege
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsumfang:
58.587 qm Großflächenrasenpflege
36.184 qm Allgemeine Grünanlagen inkl. Spielplätze, Friedhöfe und Gemeindestraßen
6.160 qm Rabatten- und Heckenpflege
586 lfd. m Heckenpflege
Die Stadt Nieheim liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Kreis Höxter. Die Stadt zählt mit ihren 10 Ortsteilen zusammen etwa 6.200 Einwohner.
Der Vertrag läuft über die Dauer von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Eine Neuausschreibung der Leistungen erfolgt spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 8 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Diese Voraussetzung ist mit dem Angebot in Form einer einfachen formlosen Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers ist diese Voraussetzung auch durch geeignete Bescheinigungen und/oder Fremdnachweise zu plausibilisieren.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Diese Voraussetzung ist mit dem Angebot in Form einer einfachen formlosen Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers ist diese Voraussetzung auch durch geeignete Bescheinigungen und/oder Fremdnachweise zu plausibilisieren.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Diese Voraussetzung ist mit dem Angebot in Form einer einfachen formlosen Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers ist diese Voraussetzung auch durch geeignete Bescheinigungen und/oder Fremdnachweise zu plausibilisieren.
Bei Angebotsabgabe versichert der Bieter, dass er die erforderlichen Kapazitäten zur termingerechten und fachgerechten Durchführung der Leistung besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.