Totalunternehmerleistungen (Planung ab LPH 5 HOAI und Bau) für den Erweiterungsneubau der katholischen Grundschule Abteischule in Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg06
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen (Planung ab LPH 5 HOAI und Bau) für den Erweiterungsneubau der katholischen Grundschule Abteischule in Duisburg
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Planungs- und Bauleistungen als Totalunternehmer zur schlüsselfertigen Errichtung des Erweiterungsneubaus der katholischen Grundschule Jägerstraße Abteischule in Duisburg.
Duisburg, Kreisfreie Stadt Jägerstraße 23a 47166 Duisburg
Der zu vergebende Auftrag betrifft die Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Erweiterungsneubaus der Grundschule Abteischule in Duisburg Alt-Hamborn. Die Bruttogeschossfläche des Erweiterungsneubaus beträgt ca. 4.023 m².
Der Auftraggeber hat die Entwurfsplanung, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie Leitdetails von einem Generalplaner erstellen lassen. Auf dieser Grundlage soll der Auftragnehmer die Ausführungsplanungen erstellen und den Bau errichten.
Besonderheiten des Auftrags sind insbesondere:
- Vor Errichtung des Neubaus ist ein bestehender eingeschossiger, nicht unterkellerter OGS-Anbau von ca. 50 m² vom Auftragnehmer rückzubauen.
- Der Schulbetrieb im an den geplanten Neubau angrenzenden Bestand muss über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten werden können.
- Der Bestand soll in einem zweiten Bauabschnitt saniert werden. Dieser zweite Bauabschnitt ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
- Der Baugrund weist bis zu einer Tiefe von ca. 2,20 m Auffüllungen auf. Der Auftragnehmer hat diesen auszutauschen, so dass die neuen Fundamente oberflächennah mit geringem Materialaufwand gebettet werden können.
- Das Gebäude soll zur Wärmeversorgung einen Eisspeicher aus Ortbeton unterhalb des Gebäudes erhalten. Die notwendige Absorberfläche wird auf dem Dach angeordnet.
- Das Gebäude ist in Teilen klassisch massiv und in Teilen in den Obergeschossen in Holzhybrid geplant.
Der Bauantrag ist seit dem 05.09.2022 eingereicht. Die Genehmigung wird nach derzeitiger Planung spätestens im Juli 2023 erwartet. Die Ausführung soll zwischen dem 3. Quartal 2023 und dem 2. Quartal 2025 stattfinden. Die Leistungen werden zu einem Pauschalfestpreis vergeben. Eine Koppelung der Vergütung an einen Index ist zu verhandeln.
Nähere Informationen zum Bauvorhaben können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen.
Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege aus. Bieterfragen werden schnell beantwortet. Der Auftraggeber bündelt die Nutzeranforderungen und ist für den Auftragnehmer der alleinige Ansprechpartner. Auch während der Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Beginn und Ende des Auftrags hängen vom Zeitpunkt der Beauftragung und dem tatsächlichen Bauverlauf ab. Derzeit ist eine Beauftragung im August 2023 geplant mit einer Fertigstellung bis Juni 2025.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Ja, es sind auch optionale TGA-Wartungsleistungen anzubieten. Der Auftraggeber bzw. der Nutzer darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme der Leistungen beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsleistungen nicht oder lediglich teilweise zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie Angabe der Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (schlüsselfertige Errichtung von Schulen sowie vergleichbaren (Bildungs-)Einrichtungen als Total- und/oder Generalunternehmer (Bau möglichst inkl. Ausführungsplanung), jeweils der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren mit mindestens zwei Referenzprojekten mit vergleichbaren kombinierten Planungs-, Koordinierungs- und Bauleistungen einen Umsatz von in Summe mindestens brutto 10 Mio. EUR erzielt hat. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält, bzw. im Auftragsfall abschließt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaft von mindestens einem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Referenzen über ausgeführte Projekte der letzten bis zu 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des Auftraggebers - ggf. gemeinsam mit weiteren Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft - tätig war, mit Angaben:
1. zum Jahr der Bauausführung (laufende Ausführung oder Fertigstellung),
2. zur Art des Bauwerks (Nutzungsart),
3. zu den konkret vom Bewerber erbrachten Leistungen,
4. zur Größe des Bauwerks (BGF),
5. zum Auftragswert (nur Bauleistungen in Euro brutto; Baukosten KG 300, 400, 600).
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch
einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche
Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf
die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen iRd Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
5. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Generalunternehmervertrages. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Bauleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
6. Bewerber sollten die auf der in Ziff. I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6LRN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.