Grundschule Höfingen - Energetische Sanierung - Gebäudeplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Höfingen - Energetische Sanierung - Gebäudeplanung
Die Grundschule Höfingen wurde in mehreren Bauphasen erbaut. Das Hauptgebäude besteht aus dem „Altbau“ (Südseite) und wurde im Jahr 1960 als ein zweigeschossiges Schulgebäude errichtet. Dieser Gebäudeteil wurde dann im Jahr 1980 nach Norden mit einem Gebäudeflügel und mit einer zentralen Verbindungshalle „Marktplatz“ erweitert.
Ziel der Maßnahme ist die grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle des Hauptgebäudes, unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg.
Die Arbeiten sollen während des laufenden Schulbetriebs stattfinden. Mit bauzeitlich bedingten Schadstoffen muss gerechnet werden.
.
Voraussichtliche Kosten: ca. 2,6 Mio. € brutto (KG300/KG400);
.
Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden.
Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2024 begonnen werden und die Fertigstellung der Hauptarbeiten ist im Herbst 2025 geplant.
Leonberg
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI - Leistungsphasen 1-3, 5-9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt auf Basis der Certiform-Formulare und des Honorarangebots (Stufe 2 des Vergabeverfahrens).
Vetrragslaufzeit abhängig von Projektlaufzeit.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren,Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
- weniger 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2) Referenz 1 und 2 (Punktangaben je Referenz):
a) Bildungs- oder Verwaltungsbau oder vergleichbares: 50 Punkte,
b) Energetische Sanierung:
- Energetische Sanierung der kompletten Gebäudehülle: 100 Punkte,
- Energetische Sanierung der Fassade oder des Dachs: 50 Punkte,
c) Laufender Betrieb:
- im Gebäude: 100 Punkte,
- in der direkten Umgebung des Gebäudes: 50 Punkte,
d) Inbetriebnahme/Fertigstellung ab dem 01.01.2018: 50 Punkte,
e) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte,
f) Erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte,
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2021 reduziert.
Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 können immer angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
.
Maximal erreichbare Punktzahl: 1.000 Punkte.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingeniuerkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Architekt + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium)
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat).
.
Mindestbedingungen für die Wertung der Referenzprojekte:
- Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
- Die Inbetriebnahme/Fertigstellung der Leistungen muss vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
- Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI erbracht worden sein.
- Bei den Projekten muss es sich um Modernisierungen/Sanierungen handeln.
Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO BW
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
- Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
- Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.