Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die Anschlussstelle Dietenbach an die Tel-Aviv-Yafo-Allee Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022005116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die Anschlussstelle Dietenbach an die Tel-Aviv-Yafo-Allee Freiburg
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die Anschlussstelle Dietenbach an die Tel-Aviv-Yafo-Allee 79114 Freiburg i.Br.
Zur Deckung ihres erheblichen Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Auf der ca. 110 ha großen Fläche sollen im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) ca. 6.500 Wohneinheiten für 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs im Jahr 2017/2018 wurde der städtebauliche Rahmenplan erarbeitet und im Jahr 2020 abgeschlossen. Seit Beginn des Jahres 2021 laufen die Planungsleistungen für die Erschließungsplanung des ersten Bauabschnittes des neuen Stadtteils.
Für die äußere Erschließung des neuen Stadtteils durch den motorisierten Verkehr soll eine neue Anschlussstelle an die Tel-Aviv-Allee geplant und gebaut werden.
Informationen zum neuen Stadtteil
https://www.freiburg.de/pb/495838.html
sowie zum städtebaulichen Rahmenplan und zu weiteren Themen sind über die städtische Webseite verfügbar:
Materialien - www.freiburg.de - Planen und Bauen /Aktuelle Projekte/Stadtteil-Dietenbach/Materialien (https://www.freiburg.de/pb/1314777.html).
Ausschreibungsgegenstand:
Planungsleistungen nach HOAI §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Planungsleistungen nach HOAI §§ 49 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung,
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen,
Planungsleistungen nach §§ 53 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung.
Zzgl. verschiedene besondere Leistungen.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Freiburg i. Br.
Ausgangslage:
Für die Erschließung des Stadtteils Dietenbach wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Wettbewerbs ein Rahmenplan erarbeitet. Dem Rahmenplan beinhaltet ein grundsätzliches Konzept für die innere und äußere Erschließung.
Das Konzept und die zugrunde liegenden Untersuchungen des Rahmenplans werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Die äußere Erschließung für den KFZ-Verkehr erfolgt im Nordwesten über eine Verknüpfung des Straßennetzes an die Bundesstraße B31 (Zubringer Freiburg-Mitte, Anschlussstelle Freiburg-Lehen) und von dort über die Straße zum Tiergehege.
Von Südwesten ist der Bau einer neuen Anschlussstelle an die Tel-Aviv-Yafo-Allee vorgesehen.
Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen sind die erforderlichen Planungsleistungen für die südwestliche Anschlussstelle des Stadtteils Dietenbach an die Tel-Aviv-Yafo-Allee einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Umbau- und Anpassungsarbeiten und einschließlich der in diesem Planungsumgriff verlaufenden Verkehrsverbindungen und Anbindungen für den KFZ-Verkehr, sowie den Fuß- und Radverkehr.
Vorarbeiten:
Als Vorleistung wurde durch die Stadt Freiburg eine Voruntersuchung der Verkehrsanlagen der Anschlussstelle in zwei Grundvarianten erarbeitet.
Weiterhin liegt eine Verkehrsuntersuchung für den neuen Stadtteil vor, in der auch die Anbindung und Verkehrsbelegung der neuen Anschlussstelle enthalten ist.
Bebauungsplan:
Zur Schaffung des Baurechts wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt.
A.) Anschlussstelle an die Tel-Aviv-Yafo-Allee:
Für die neue Anschlussstelle des neuen Stadtteils Dietenbach ist stufenweise eine vollständige Planunterlage zu erarbeiten, die alle erforderlichen Leistungsbilder für die bauliche Umsetzung der Maßnahme beinhaltet.
Zur neuen Anschlussstelle gehören folgende Teilbauwerke:
- Umbau der bestehenden Tel-Aviv-Yafo-Allee, einschließlich der erforderlichen Trogbauwerke
- Rampenbauwerke, Fahrbahnen und zugehörige Bauteile
- Brückenbauwerke zur Querung der Tel-Aviv-Yafo-Allee
- Fahrbahnen und Anschlüsse an das bestehende Straßennetz, bzw. bis an die vorgegebenen Planungsgrenzen zu den anschließenden Planungsbereichen im neuen Stadtteil Dietenbach
- erforderliche Böschungen, Stützbauwerke, Durchlässe und Fußgänger- und/oder Radfahrerquerungen
- Erforderliche technische Anlagen für die Entwässerung
Nicht Teil des Auftrags sind:
- ggf. erforderliche Verkehrssteuerungs- oder Regelungsanlagen
- Grünplanung
B.) Fuß- und Radwegunterführung unter der Tel-Aviv-Yafo-Allee:
Die bestehende Fuß- und Radwegunterführung zwischen dem Dietenbachpark und dem neuen Stadtteil Dietenbach hat im Verkehrsraum der Unterführung eine lichte Breite von ca. 4 m, eine Höhe von ca. 3,15 m und eine Länge von ca. 33 m.
Es handelt sich um ein Rahmenbauwerk das Ende der 1980er Jahre im Zuge des Baus der damalig neuen Besançonallee errichtet wurde.
In der Mitte des Bauwerks befindet sich eine Licht- und Luftöffnung, die im Mittelstreifen der Tel-Aviv-Yafo-Allee. an die Oberfläche durchbricht.
Folgende Varianten sind mindestens in Vorplanungstiefe zu untersuchen:
- Abbruch der bestehenden Fußgängerunterführung und Neubau mit aufgeweitetem Querschnitt
- Neubau einer parallel verlaufenden zweiten Unterführung
- Aufweitung des Querschnitts der bestehenden Fußgängerunterführung.
Es werden 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach der Auswahlphase (1. Stufe) für die 2.
Stufe berücksichtigt.
Sollten mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3-5 Bewerber mit der höchsten
Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis der Bewertungskriterien,
Erfüllung der Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Leistungsfähigkeit.
Bei Punktegleichheit erfolgt die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl
Grundleistungen als auch optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung
erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung gemäß § 75 (2), (3) VgV, dass die Berechtigung vorliegt, nach den Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu sein;
— Eigenerklärung zu § 42 und § 48 (3-6) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe bestehen.
- Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
— § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden;
— § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit, mit Anderen;
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
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Umsätze:
Durchschnittlicher Umsatz Verkehrsanlagenplanung:
Erklärung über Umsätze netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 und zum
Bekanntmachungszeitpunkt für vergleichbare Dienstleistungen.
Durchschnittlicher Umsatz Ingenieurbauwerke:
Erklärung über Umsätze netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 und zum
Bekanntmachungszeitpunkt für vergleichbare Dienstleistungen.
— Angabe Projektleitung und stellvertretende Projektleitung, Bauleitung, hauptsächliche Projektmitarbeit;
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe;
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung;
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der beschäftigte Ingenieure (inklusive Inhaber, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) der
Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 und zum Bekanntmachungszeitpunkt für vergleichbare Dienstleistungen;
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
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Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen anhand einer Referenzliste.
Referenzkriterien:
Referenzkriterium (1):
Objektplanung Verkehrsanlagen für anbaufreie Hauptverkehrsstraßen und
Erschließungsstraßen von Wohngebieten mit einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen gleich oder größer 1 Mio. Euro (netto). LP 2-3 und 5-8.
Referenzkriterium (2):
Bauphasenplanung für Straßen- und Ingenieurbauprojekte (auch Straßenbauprojekte für den Umbau oder den Neubau von großen Ingenieurbauwerken, z.B. Brücken oder Trogbauwerke) in Kombination mit Leitungs- und Kanalbau oder anderen Gewerken, im innerstädtischen Bereich, in Städten mit ≥ 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gleich oder größer 2,0 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (3):
Objektplanung für Trogbauwerke und/oder wasserdichte Baugruben, LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer 2 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (4):
Objektplanung für Straßenbrücken, mit Spannweite von ≥ 15 m. LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Referenzkriterium (5):
Objektplanung für Unterführungsbauwerke/Rahmenbauwerke mit lichter Weite ≥ 5 m und/oder für Fuß- und Radwegbrücken mit Spannweiten gleich oder größer 10 m, LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Referenzkriterium (6):
Tragwerksplanung für Trogbauwerke und/oder wasserdichte Baugruben, Leistungsphasen 2 - 6 Bauvolumen gleich oder größer 1 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (7):
Tragwerksplanung für Straßenbrücken, mit Spannweite von ≥ 15 m. LP 2-6, Bauvolumen gleich oder größer [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Referenzkriterium (8):
Tragwerksplanung für Unterführungsbauwerke/Rahmenbauwerke mit lichter Weite > 5 m und/oder für Fuß- und Radwegbrücken mit Spannweiten > 10 m, LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer [Betrag gelöscht] Euro (netto).
Zu jedem Referenzkriterium dürfen jeweils maximal 2 Referenzprojekte angegeben werden. Werden mehr Referenzprojekte angegeben, so werden nur die ersten zwei Referenzprojekte gewertet, weitere Referenzprojekte bleiben unberücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix angegeben.
Die Punktezahlen der einzelnen Referenzen werden getrennt für die einzelnen Referenzkriterien addiert. D.h. die Maximalpunktezahl für die Referenzkriterien kann nur bei Einreichung von je zwei Referenzen zu jedem Referenzkriterium erreicht werden.
Für die Referenzen sind geeignete Unterlagen (Pläne, Fotos) beizufügen, die eine Überprüfung der angegebenen Projektbestandteile ermöglichen. Zu diesem Zweck dürfen je Referenzprojekt maximal 2 Seiten im Format DIN-A3 abgegeben werden. Werden mehr Seiten beigefügt, so werden nur die ersten beiden Seiten zur Wertung herangezogen, alle weiteren Seiten bleiben unberücksichtigt.
Der Nachweis kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für die einzelnen Referenzen Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmer. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Nachunternehmer im Auftragsfall ausführen wird.
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Allgemeine Mindestanforderungen:
Die zu den jeweiligen Bewertungskriterien (1) bis (8) genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten sieben Jahre (2016 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertig gestellt worden sein, d.h. die angegebenen Leistungen müssen in diesem Zeitraum bearbeitet worden sein. Der Beginn der Bearbeitung dann auch vor 2016 liegen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Den Referenzen (Bewertungskriterien (1) bis (8)) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung) oder mindestens einer der vorgesehenen Bearbeiter zuordnen lassen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Bei jedem Bewertungskriterium muss mindestens 1 Punkt erreicht werden. Wenn diese Mindestanforderung nicht erreicht wird, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Hinweis: die Einwohnerzahl stellt kein Mindestkriterium dar.
Bewertung:
Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, erfolgt die Bewertung der Unterlagen sowie der Referenzen auf Grundlage der in den nachfolgenden Übersichten dargestellten Bewertungsmaßstäbe (siehe auch Bewertungsmatrix der erzielbaren Bewertungspunkte).
Vorgehen bei Punktegleichheit
Bei Punktegleichheit erfolgt die Entscheidung per Losverfahren.
Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträgein Baden-
Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beidem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Beweber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Honorarblatt und Informationen zu den Verhandlungsgesprächen.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind im Vergabeportal im Angebotsassistenten unter „Nachrichten“ bis 02.03.2023 um 12 Uhr möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de