Neubau Europagymnasium Kerpen - Planungsleistungen Tragwerksplanung & Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Europagymnasium Kerpen - Planungsleistungen Tragwerksplanung & Bauphysik
Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.
In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.
Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
Gegenstand dieser Beschaffung sind:
- Tragwerksplanung
- Bauphysik
Der AG führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Kolpingstadt Kerpen 50171 Kerpen
Gegenstand dieser Beschaffung sind Planungsleistungen für :
- Tragwerksplanung
- Bauphysik
Eine Verlängerung des Vertrages kann aufgrund von Bauzeitverlängerung notwendig werden.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als vier Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- Unabhängigkeit (auch als verbundenes Unternehmen) von Ausführungs- und Lieferinteressen
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und Sanktionspaket 5 EU vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer Projektversicherung über die gesamte Projektlaufzeit.
Zu 1: Deckungssummen von
- 5.000.000 EUR für Personenschäden und
- 5.000.000 EUR für sonstige Schäden.
1. Zwei Erklärungen zur Berufserfahrung der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung; gesondert für Tragwerksplanung und Bauphysik (erst in der zweiten Verfahrensstufe zu erklären).
2. Nachweis von 2 Referenzen, welche den nachgenannte Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im u.a. Referenzzeitraum abgeschlossen wurden.
Zu 1.: Für die Projektleitung jeweils 10 Jahre seit Abschluss des Studiums. Für die stellvertretende Projektleitung jeweils 5 Jahre seit Abschluss des Studiums.
Zu 2.:
Zwei Referenzen Tragwerksplanung
- Die Referenzobjekte dürfen nicht vor dem 01.01.2018 an den Bauherrn übergeben worden sein
- Es muss sich um Neubauten mindestens der Honorarzone III (HOAI), davon eins mit mindestens 25% im konstruktiven Holzbau, handeln
- Bei beiden Referenzen müssen die Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) mindestens 10,0 Mio. EUR brutto betragen
- Bei beiden Referenzen muss die NUF mindestens 6.000 m2 betragen
- Bei beide Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-6 HOAI erbracht worden sein
Sollten mehr als vier Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet das Los.
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis (Projektleitung - mind. 10 Jahre, stellvertretende Projektleitung - mind. 5 Jahre) verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch weiter unten unter "Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YW25CDLF5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html