Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Metallbau, Fenster, Türen Referenznummer der Bekanntmachung: 117a-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zweifachsporthalle in Werl - Metallbau, Fenster, Türen
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind Metallbauarbeiten (Türen und Fenster) zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Massenangaben:
Fensterbänder auf der Nordseite, mehrteilig, sowohl Fenster als auch Blindelemente
Ca. 18,00 * 0,70m (Umkleide)
Ca. 6,51 * 0,70m (Technikbereich)
Pfosten-Riegel-Fassaden, mehrteilig, gefüllt mit Glaselementen, Türen mit OTS
Ca. 6,365 * 4,36m Eckfoyer Nord, Metallrahmentür, 1-flg., Chipleser
Ca. 3,995 * 4,36m Eckfoyer Ost nur Glasfelder
Ca. 3,895 * 2,77m Haupteingang, 2 Metallrahmentüren, 1-flg., Chipleser
Außentüren umlaufend, Kerndämmung, OTS
1 Rohrrahmentür1-flg. mit Oberlicht 1385*3070
1 Rohrrahmentür 2-flg. 2250 * 2260 mit kerngedämmter Zarge für innenbündige Montage
1 Rohrrahmentür 1-flg. 1385 * 2250
2 Rohrrahmentür 1-flg. 1385 * 2250 mit Chipleser
1 Rohrrahmentür 2-flg. 1635 * 2250, asymmetrische Flügel
Rolladen Ausgabe Teeküche 2,10 * 1,26m
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl - Zweifachsporthalle, Sportparkt Werl Höppe, 59457 Werl
Die Stadt Werl beabsichtigt, im Sportpark Werl eine neue 2-fach Sporthalle für Schul- und Vereinssportnutzung zu errichten. Für diese Maßnahme sind Metallbauarbeiten (Türen und Fenster) zur Errichtung des Gebäudes notwendig.
Massenangaben:
Fensterbänder auf der Nordseite, mehrteilig, sowohl Fenster als auch Blindelemente
Ca. 18,00 * 0,70m (Umkleide)
Ca. 6,51 * 0,70m (Technikbereich)
Pfosten-Riegel-Fassaden, mehrteilig, gefüllt mit Glaselementen, Türen mit OTS
Ca. 6,365 * 4,36m Eckfoyer Nord, Metallrahmentür, 1-flg., Chipleser
Ca. 3,995 * 4,36m Eckfoyer Ost nur Glasfelder
Ca. 3,895 * 2,77m Haupteingang, 2 Metallrahmentüren, 1-flg., Chipleser
Außentüren umlaufend, Kerndämmung, OTS
1 Rohrrahmentür1-flg. mit Oberlicht 1385*3070
1 Rohrrahmentür 2-flg. 2250 * 2260 mit kerngedämmter Zarge für innenbündige Montage
1 Rohrrahmentür 1-flg. 1385 * 2250
2 Rohrrahmentür 1-flg. 1385 * 2250 mit Chipleser
1 Rohrrahmentür 2-flg. 1635 * 2250, asymmetrische Flügel
Rolladen Ausgabe Teeküche 2,10 * 1,26m
Die Maßnahme wird aus
Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln
(Forderrichtlinien Stadterneuerung 2008)
Lebendige Zentren - Stadtkern Werl
Regionale 2025
gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis seines Sitzes oder Wohnsitzes),
- aktueller Handeslsregisterauszug,
- gültige Gewerbeanmeldung
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils mit gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- aktueller Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens für Haftpflichtschäden 1.000.000 EUR und für Personenschäden 3.000.000 EUR. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur vorhandenen Eignung vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen.
s. Vergabeunterlagen
Umlagen Bauwesenversicherung:
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.
Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.
Sicherheitseinbehalt:
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Liegt die Auftragssumme unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer, behält sich der Auftraggeber vor, bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von bis zu 10 % der auszuzahlenden Summe einzubehalten.
Zu beachten sind:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
- Besondere Vertragsbedingungen
- Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 24.02.2023!
- Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen.
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9T1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.