Leasingrahmenvertrag IT-Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0093
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasingrahmenvertrag IT-Endgeräte
Leasingrahmenvertrages zur Miete handelsüblicher IT-Endgeräte
Landeshauptstadt Düsseldorf
Hauptamt - Amt für Personal, Organisation und IT
Moskauerstr. 25/27
40227 Düsseldorf
Abschluss eines Leasingrahmenvertrages zur Miete handelsüblicher IT-Endgeräte mit einer Laufzeit von 2 Jahren zuzüglich 2 Jahre Verlängerungsoption; Mindestlaufzeit der Einzelmietscheine: 60 Monate.
Die Beschaffung der IT-Endgeräte selbst ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Es besteht die Option der einmaligen Vertragsverlängerung um 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
-- Der Bieter hat einen Bonitätsnachweis über Eigenauskunft der Wirtschaftsauskunftei Creditreform oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber gemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), vorzulegen.
-- Der Bieter hat eine Eigenerklärung und Darstellung seiner Neuinvestition im Bereich IT- Leasing in den letzten drei Jahren vorzulegen.
-- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB gemaß Formular ZV2 der Vergabeunterlagen
-- Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit Referenzen von drei Leasingrahmenverträgen über eine Größenordnung von mindestens 3.000 Arbeitsplätzen in den vergangenen drei Jahren vorzulegen, mit folgenden Angaben:
• Beschreibung von Ausgangssituation, Anforderung des Auftraggebers und Lösungsweg
• Investitionsvolumen
• verwendete Hardware und Software
• Vorgehen bei Abholung
• Projektlaufzeit
• Beschreibung der vom Bieter im Projekt erbrachten Leistung
• Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner inkl. Telefonnummer
-- Der Bieter hat zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit Referenzen von drei IT-Leasingprojekten zur zertifizierten Datenlöschung mit mindestens 2.000 PC-Arbeitsplätzen in den letzten vier Jahren vorzulegen, mit folgenden Angaben:
• Kurzbeschreibung von Ausgangssituation, Anforderung des Auftraggebers und Lösungsweg
• Angaben zur Hardware
• Projektlaufzeit
• Beschreibung der vom Bieter im Projekt erbrachten Leistung
• Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner inkl. Telefonnummer
Die Bewertung der einzelnen Kriterien ist in der Anlage 1 des Leistungsverzeichnisses veröffentlicht. Weitere Kriterien waren bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.
-- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular ZV3 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
-- Sofern der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, ist vom Bieter das Formular ZV4 zur Unterauftragsvergabe sowie vom Nachunternehmer das Formular ZV5 zur Eignungsleihe ausgefüllt vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe ist eine Bietererklärung zum 5. EU-Sanktionspaket vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.