Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung einer passiv. NGA-Infrastruktur Berghülen ua Referenznummer der Bekanntmachung: 45/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung einer passiv. NGA-Infrastruktur Berghülen ua
Planungs-, Ingenieur- und weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA–Infrastruktur (FTTB) für die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen
Los 1 Berghülen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Berghülen liegt in 664 bis 732 Meter Höhe auf der Schwäbischen Alb etwa 20 Kilometer westlich von Ulm. Die Gemeinde grenzt im Westen und Norden an die Stadt Laichingen bzw. an deren Ortsteile Machtolsheim und Suppingen, im Osten an Blaustein und im Süden an die Stadt Blaubeuren.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 1: Gemeinde Berghülen – Gew.Geb. Sinkenbreite
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 728,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 4.495,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 0 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 26 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen:
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Heroldstatt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Heroldstatt liegt auf der Blaubeurer Alb, einem Teil der Schwäbischen Alb, etwa 25 Kilometer westlich von Ulm. Die Gemeinde grenzt im Norden und Osten an die Stadt Laichingen, im Südosten auf kurzer Strecke an die Stadt Blaubeuren, im Süden an die Stadt Schelklingen (sämtlich Alb-Donau-Kreis) und im Westen an das gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Münsingen (Landkreis Reutlingen).
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 2: Gemeinde Heroldstatt
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 8.108,00 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 7.824,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 4.051,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 2 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 269 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen:
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Merklingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Merklingen liegt auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb, rund 20 Kilometer nordwestlich von Ulm, zwischen Geislingen an der Steige und Blaubeuren. Die Nachbargemeinden von Merklingen sind (im Uhrzeigersinn von Norden): Nellingen, Dornstadt, Laichingen (alle Alb-Donau-Kreis), Hohenstadt, Drackenstein, Bad Ditzenbach (alle Landkreis Göppingen).
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 3: Gemeinde Merklingen
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 3.191,00 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 6.946,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 6.021,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 1 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 83 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen:
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4 Nellingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber sind die Gemeinden Berghülen, Heroldstatt, Merklingen und Nellingen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Nellingen liegt auf der mittleren Kuppenalb, einem Teil der Schwäbischen Alb, etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm. Nellingen grenzt an folgende Städte und Gemeinden (im Uhrzeigersinn von Norden): Geislingen an der Steige (Landkreis Göppingen), Amstetten, Lonsee, Dornstadt, Merklingen (alle Alb-Donau-Kreis), Bad Ditzenbach und Deggingen (Landkreis Göppingen).
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst folgende Lose mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 4: Gemeinde Nellingen
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 8.929,00 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 9.316,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 8.796,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 1 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 453 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen:
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Zur Abgabe verbindlicher Erstangebote werden sodann maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die sodann Bieter/-Bietergemeinschaften genannt werden. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur die zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl, gemäß nachfolgender Wertungsmatrix zur Eignungswertung erreichen. Zusammenfassend erfolgt dann die Punktvergabe wie folgt:
Referenzen max. 65 Punkte
Personalbestand max. 15 Punkte
Umsatz max. 20 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen ge-mäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-riftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversiche-rung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei einer Bewerbung für
- Los 1 Berghülen: [Betrag gelöscht]Euro netto
- Los 2 Heroldstatt: [Betrag gelöscht] Euro netto
- Los 3 Merklingen: [Betrag gelöscht] Euro netto
- Los 4 Nellingen: [Betrag gelöscht] Euro netto
betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020/2021/2022. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen einschließlich Netzdokumentation. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer passiver Breitbandinfrastrukturen zum Gegenstand haben. Zudem muss mindestens 1 der 3 zu benennenden Referenzen über die Planungs- und Ingenieurleistungen hinaus zudem die Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.