BUGA 2023 – Sonderreinigung Haltestellenoberfläche
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
BUGA 2023 – Sonderreinigung Haltestellenoberfläche
Ausgeschrieben wird eine ergebnisorientierte Nassreinigung im Rahmen einer Sonderreinigung der Haltestellen vor dem Beginn der Bundesgartenschau 2023 in Mannheim (BUGA) in zwei Losen.
Der zu erbringende Leistungsumfang bezieht sich ausschließlich auf die Reinigung des Haltestellenbodens. Teilweise ist auch die Zuwegung zu den Haltestellen, Treppen und Bahnsteigübergänge zu reinigen. Entfernt werden haftende (u.a .Kaugummis, Kaffeeflecke, Flechten, Moos) und nicht haftende Ablagerungen (u.a. Staub, Haare, Spinnweben, Zigarettenstummel). Im Ergebnis ist die Haltestellenoberfläche schlieren-, flecken- und kaugummifrei sowie frei von haftenden und nicht haftenden Ablagerungen. Die Nassreinigung ist so durchzuführen, dass sich die Oberfläche sofort in einem begehbaren Zustand befindet. Die Reinigung weiterer Haltestelleneinrichtungen ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Reinigungsleistungen sind im Zeitraum Mo., 27.02.2023 bis Fr., 07.04.2023 zu erbringen.
Details zur ausgeschriebenen Leistung sind in der Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung Haltestellensonderreinigung), der beiliegenden Haltestellenübersicht und den Vertragsbedingungen enthalten.
Haltestellen Mannheim Zentrum
Mannheim Zentrum
Los 1 beinhaltet die Reinigung von Haltestellen im Raum Mannheim Zentrum. Insgesamt sind ca. 8.400 qm zu reinigen. Hinzu kommt eine Option. Die betreffenden Haltestellen sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet.
Im Los 1 sind darüber hinaus optionale Reinigungsleistungen als Quadratmeterpreis anzu-bieten. Die maximale Abrufmenge beträgt 4.000 m².
Haltestellen Mannheim Nord/Süd
Mannheim Nord/Süd
Los 2 beinhaltet die Reinigung von Haltestellen im Raum Mannheim Nord/Süd . Insgesamt sind ca. 17.000 qm zu reinigen. Die betreffenden Haltestellen sind in den Vergabeunterlagen aufgelistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
S. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.