Hellingskampschule - Neubau | Tischlerarbeiten - feste Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6470
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau | Tischlerarbeiten - feste Möblierung
Lieferung und Montage von Mobiliar:
-- Einbauschränke
-- Sitzmöbel
-- Regale
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
Lieferung und Montage von Mobiliar:
-- Einbauschränke
-- Sitzmöbel
-- Regale
Angaben zu kalkulatorischen Ansätzen:
Das Formblatt 221 VHB - Bund oder das Formblatt 222 VHB - Bund sind mit dem Angebot einzureichen
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1.Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Bieter eingetragen ist.
Zum Verfassen der Erklärung kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärung entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
A. Erklärung, ob mögliche Unterauftragnehmer im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Unterauftragnehmer eingetragen sind.
B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Unterauftragnehmer).
Zum Verfassen der Erklärung ("A") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärung entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.
Die unter "B" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1. Angabe über Umsatz des Unternehmens (Hauptauftragnehmer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, ob für das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.
3. Erklärung, ob sich das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) in Liquidation befindet.
4. Erklärung, ob für das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
5. Erklärung, dass das Unternehmen (Hauptauftragnehmer) in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
6. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. (vom Hauptauftragnehmer)
Zum Verfassen der Erklärungen (Ziffer 1 bis 6) kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
A. Angabe über Umsätze möglicher Unterauftragnehmer in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
B. Erklärung, ob für mögliche Unterauftragnehmer Insolvenzverfahren oder ein vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren beantragt oder eröffnet wurden.
C. Erklärung, ob sich mögliche Unterauftragnehmer in Liquidation befinden.
D. Erklärung, ob für mögliche Unterauftragnehmer Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
E. Erklärung, dass mögliche Unterauftragnehmer in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
F. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde. (von möglichen Unterauftragnehmern)
G. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Nachunternehmer).
H. Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter oder möglicher Nachunternehmer).
Zum Verfassen der Erklärungen ("A" bis "F") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.
Die unter "G" bis "H" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.
1. Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 3 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. Euro pro Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise einzureichen:
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vom Bieter (Hauptauftragnehmer) ausgeführt worden sind.
2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vom Hauptauftragnehmer).
3.Erklärung des Bieters (Hauptauftragnehmer), ob er sich Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Erfüllung des Auftrages bedient.
Zum Verfassen der Erklärungen (Ziffer 1 bis 2) kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Bieter seine Präqualifizierung nachweist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe / vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
A. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen von möglichen Unterauftragnehmern ausgeführt worden sind.
B. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (von möglichen Unterauftragnehmern).
C. Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfangs, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte.
D. Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
E. Erklärung über die Leistungsbereitstellung der Unterauftragnehmer
Der Unterbeauftragte muss rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht.
Zum Verfassen der Erklärungen ("A" bis "B") kann die in den Vergabeunterlagen befindliche Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB - Bund) genutzt werden. Die Notwendigkeit der Erklärungen entfällt, wenn der Unterauftragnehmer seine Präqualifizierung nachweist.
Die unter "C" bis "D" beschriebenen Forderungen gelten für den Hauptunternehmer und mögliche Unterauftragnehmer. Bei Nachweis einer Präqualifizierung der Unternehmen entfallen die Forderungen.
Sicherheitsleistungen:
Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5. v. H. der Auftragssumme
Vertragsstrafen:
Gerät die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer bei der Einhaltung der Vertragsfristen in Verzug, wird für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Auftragssumme (einschließl. Umsatzsteuer) vereinbart, jedoch insgesamt max. bis zu einem Betrag von 5 % der Auftragssumme (einschl. Umsatzsteuer).
Einreichung und Zustimmung zu den Inhalten der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal "Vergabe - Westfalen" nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TPT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind