Planungsleistungen: Ersatzneubau der Brücke Pfarrer-Kneipp-Straße und Errichtung einer Umgehungsstraße in Gemünd Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_05_D_13.552.01_VVmit TNW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleiden
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53937
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2445890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schleiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Ersatzneubau der Brücke Pfarrer-Kneipp-Straße und Errichtung einer Umgehungsstraße in Gemünd
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3 §41 ff. Leistungsphasen 1 bis 4, optional 5-6
Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §49 ff. Leistungsphasen 1 bis 4, optional 5-6
Brücke Pfarrer-Kneipp-Straße Pfarrer-Kneipp-Str. 53937 Schleiden, Umleitungsstraße Im Wingertchen 53937 Schleiden
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen (Objekt- und Tragwerksplanung) gemäß Leistungsphase 1-4 und optional 5-6 nach HOAI 2021 für den lagegleichen Ersatzneubau der Brücke an der Pfarrer-Kneipp-Straße in Gemünd. Zusätzlich ist die Planung für eine Umleitungsstraße über die Straße Im Wingertchen als besondere Planungsleistung durchzuführen. Es ist zu beachten, dass für die Einrichtung der Umgehungsstraße eine Hangsicherung notwendig wird.
Leistungsfähigkeit:
Aufstellung eines qualifizierten Projektteams, welches mindestens folgende Kompetenzen abdeckt:
- Objektplanung von Brücken und Hangsicherungen
- Tragwerksplanung von Brücken und Hangsicherungen
- technische Zeichnerleistungen
Außerdem sind eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung zu benennen.
Im Falle eines Arbeitsausfalles von mehr als 3 Werktagen muss qualifiziertes Vertretungspersonal mit den oben genannten Kompetenzen bereitgestellt werden können.
Qualifikation Projektverantwortlicher:
Berufsjahre als verantwortlicher Projektleiter
Qualifikation Stellvertreter:
Berufsjahre als verantwortlicher oder stellvertretender Projektleiter
Reaktionszeit:
Reaktionszeitraum der Projektleitung oder der stellvertretenden Projektleitung - unter Umständen gehören hierzu auch Präsenztermine, welche nach Bedarf vom Auftraggeber einberufen werden
Referenzen:
Gewertet werden Referenzen mit Kontaktdaten einer Ansprechperson aus denen folgendes klar ersichtlich wird:
- die Referenzen sind nicht älter als 10 Jahre
- die Referenzen stammen von Planungsleistungen vom Gewerk Brücke gemäß HOAI LPH 1 bis 4, bzw. wenn angeboten zusätzlich LPH 5 bis 6
- die Referenzen müssen sowohl Objekt- als auch Tragwerksplanung beinhalten
- es muss sich um Referenzen mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen (nicht weniger als 10 %) oder höher handeln
Zusätzlich ist vom Bieter mindestens eine Referenz mit Kontaktdaten einer Ansprechperson für eine Planungsleistung einer Hangsicherung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder die erlaubte Berufsausübung in anderer Weise nachzuweisen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 3,0 Mio. Euro
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY3ZS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-euskirchen.de
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Schleiden nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Schleiden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Schleiden über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU