Operando Computertomograph Referenznummer der Bekanntmachung: 386/2023/7052753
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Operando Computertomograph
Das DLR-Institut für Technische Thermodynamik (DLR-TT) plant die Beschaffung eines operando Computertomographen für die Untersuchung der Komponenten von HT-PEM Brennstoffzellen während des Betriebs. Mithilfe dieses Tomographen sollen operando Untersuchungen an einer Brennstoffzelleneinheit durchgeführt werden. Dies beinhaltet, dass die Brennstoffzelle in einer Halterung mit der dazugehörigen Peripherie (Kabel und Schläuche) in dem Messraum des Tomographen betrieben werden soll. Gleichzeitig soll dabei die tomographische Messung zur Erzeugung von 3D Volumendaten der Membran-Elektroden-Einheit (MEA) erfolgen.
26129 Oldenburg
Operando Computertomograph für die Untersuchung der Komponenten von HT-PEM Brennstoffzellen während des Betriebs
Optionale Position/ Bedarfsposition:
Es ist einen Satz der notwendigen Verschleißteile anzubieten, welche die für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Computertomographen für die ersten 24 Monate benötigt werden. Über die Abnahme der Bedarfsposition wird nach dem Ablauf der Garantie unter Berücksichtigung des Budgets der Folgeperiode entschieden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB (siehe Eignungsformblatt I.1);
2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (siehe Eignungsformblatt I.2).
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Eignungsformblatt II.1);
2. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eignungsformblatt II.2).
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn für den Versicherungsnachweis oder –erklärung eine Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens: 2.000.000,00 Euro für Personenschäden und 2.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden kann.
1. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen (siehe Eignungsformblatt III.1);
2. Der Bieter muss mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachweisen, welche den in diesen Verfahren geforderten Leistungen entsprechen. Der Auftragsgegenstand der Referenzen ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben;
3. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt (siehe Teilnahmeantrag).
Sonstige Kriterien
1. Der Teilnahmeantrag muss in allen seinen Teilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
2. Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung,
• Standorte des Unternehmens,
• Rechtsform des Unternehmens,
• Kundenspektrum,
• Beschreibung des Kerngeschäftes;
3. Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und/oder Eignung leihenden Unternehmen;
4. Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft;
5. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen;
6. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
7. Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Angebotsspezifische Ausschlusskriterien (die Erfüllung der Kriterien wird ERST BEI DER ANGEBOTSABGABE erforderlich):
1. Röntgenkabinettgerät zur Aufnahme von tomografischen Bilderserien inklusive Softwarepaket, Steuer-PC, Kegelstrahl-Geometrie, Prüfobjekt rotiert, variable Vergrößerung, Bauart mit Vollschutzeigenschaften, benötigter Peripherie;
2. Voxelgröße bei höchster Vergrößerung 100 nm oder kleiner;
3. Bei einer Probe mit Durchmesser 6 mm eine erreichbarer Voxelgröße von 600 nm oder kleiner;
4. Größtes Rekonstruierbares Bildfeld-Durchmesser mindestens 6500 Pixel;
5. Größtes Scanvolumen mindestens Durchmesser 120 mm x Höhe 100 mm;
6. Probenraum geeignet für experimentelle Aufbauten: Durchmesser 250 mm x Höhe 350 mm oder größer;
7. Zulässiges Gewicht auf der Probenbühne: 20 kg oder höher;
8. Ausstattung mit einer motorisierten Mechanik zum vollautomatischen Wechsel von bis zu vier Detektoren bzw. Vergrößerungsstufen während des Röntgenbetriebs;
9. Ausstattung mit mindestens einem Flatpanel-Detektor für große Bildfelder mit der Pixeldichte von mindestens 4 MPx ;
10. Ausstattung mit mindestens einem zusätzlichen Detektor (alternativ Vergrößerungsstufe) für hohe Auflösungen, Pixeldichte 4 Mpx oder höher;
11. Offene Röntgenquelle mit Transmissionstarget, Filament und Target zugänglich, verbrauchte Elemente müssen durch den Anwender getauscht werden können, variable Energie bis mindestens 160 kV und variable Brennfleck-Größe;
12. Motorisierter Röntgen-Filterwechsler mit mindestens 5 Positionen;
13. Scan-Geometrie: variabler Abstand zwischen Quelle und Detektor;
14. Rotationsbühne mit Luftlagerung, Stabilität der Rotationsachse +/-50 nm oder geringer;
15. Möglichkeit zur Einbringung von Kabeln und Schläuchen in den Probenraum für operando Untersuchungen durch eine Öffnung mit den Mindestabmessungen 60 x 30 mm;
16. Aktiv geregelte Anti-Vibrationsplattform mit Granitplatte;
17. Scan mit spiralförmiger Trajektorie und exakter Rekonstruktion (Verfahren nach Katsevich);
18. High-Aspekt Ratio Scan mit adaptiertem Winkelschritt für Proben mit hohem Aspektverhältnis inklusive Rekonstruktion;
19. Das System muss für zusätzliche Flexibilität am Aufstellungsort und besserem Zugang im Falle von Wartungsarbeiten auf Rädern stehen;
20. Maximal zulässiges Gewicht des Systems 2500 kg ;
21. Vollständiges Softwarepaket zur Akquisition, Rekonstruktion, Visualisierung (2D und 3D) und Datenanalyse;
22. Messaufbau zur in-operando Bildgebung einer Membran-Elektroden-Einheit (MEA) in einer Hochtemperatur Protonenaustauschmembranbrennstoffzelle (HT-PEMBZ) zur Installation im angebotenem Computertomographen;
23. Geometrie des Mesaufbaus für eine Voxelgröße von 1 µm oder kleiner für die MEA im Bildfeld;
24. Bildfeld bei 1 µm Voxelgröße von mindestens 4 mm x 4 mm;
25. MEA im Messaufbau mit mindestens 160°C Betriebstemperatur;
26. Eingänge und Ausgänge für die Gaszufuhr von Sauerstoff oder Luft und Wasserstoff und die Abfuhr von Rest- und Produktgasen am Messaufbaus;
27. Kompatibilität mit CT Probenbühne und Passen in CT Probenraum:
28. Bühne für Vortests der MEAs mit der Möglichkeit für Zug- und Druckversuche; Kompatibilität mit dem Computertomographen, maximale Zug- und Druckkraft von mindestens 440 N;
29. Schriftliche Empfehlung des Anbieters zum Wartungsintervall und zu den Intervallen des Austauschs von Verschleißteilen;
30. Technischer Support per Telefon oder E-Mail von Mo-Fr in deutscher oder englischer Sprache;
31. Möglichkeit eines Technikereinsatzes in deutscher Sprache vor Ort innerhalb von 5 Werktagen nach Fehlermeldung;
32. Das Angebot muss in allen seinen Teilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
33. Ortsbesichtigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).