Übersetzungsleistungen DEUTSCH-ENGLISCH und ENGLISCH-DEUTSCH für eine Bundesbehörde Referenznummer der Bekanntmachung: 341-2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übersetzungsleistungen DEUTSCH-ENGLISCH und ENGLISCH-DEUTSCH für eine Bundesbehörde
Erbringung von Übersetzungsleistungen von allgemeinen,
steuer- und wirtschaftsrechtlichen sowie juristischen Texten für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Übersetzungsleistungen - Sprachrichtung: DEUTSCH - ENGLISCH
Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen von allgemeinen, steuer- und wirtschaftsrechtlichen sowie juristischen Texten in der Sprachrichtung DEUTSCH - ENGLISCH
Das Bundeszentralamt für Steuern schätzt die Gesamtmenge für die maximale Dauer der Rahmenvereinbarung (01.06.2023 - 31.12.2026) in der Sprachrichtung Deutsch-Englisch (Los 1) auf ca. 100.000 übersetzte Zeilen.
Die Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Abweichungen von den Schätzungen sind möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Verpflichtung/Anspruch auf Abnahme eines Mindest- bzw. Höchstvolumens an Übersetzungen besteht!
Übersetzungsleistungen - Sprachrichtung: ENGLISCH - DEUTSCH
Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen von allgemeinen, steuer- und wirtschaftsrechtlichen sowie juristischen Texten in der Sprachrichtung ENGLISCH - DEUTSCH
Das Bundeszentralamt für Steuern schätzt die Gesamtmenge für die maximale Dauer der Rahmenvereinbarung (01.06.2023 - 31.12.2026) in der Sprachrichtung Englisch-Deutsch (Los 2) auf ca. 240.000 übersetzte Zeilen.
Die Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Abweichungen von den Schätzungen sind möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Verpflichtung/Anspruch auf Abnahme eines Mindest- bzw. Höchstvolumens an Übersetzungen besteht!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Unternehmen (Unternehmensdarstellung):
-- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde
Die Angaben zum Unternehmen sind mit dem Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" abzugeben, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Ggf. mittels gesondertem, formlosem Dokument.
- Eigenerklärungen bspw. über die persönlichen Verhältnisse & Insolvenz wie
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die
Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, bzgl. Insolvenz und Katalogstraftaten gem. § 31 Abs. 1 und 2 UVgO bzw. § 123 Abs. 1 GWB.
Die Eigenerklärungen sind mit dem Formular "Eigenerklärungen" abzugeben, das
den Vergabeunterlagen beiliegt.
- Angaben zum Unternehmen (Unternehmensdarstellung):
-- Angaben zu Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer ID Nr., Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, ggf. zuständi-ge Niederlassung bzw. Standort
-- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistungsart "Übersetzungsdienstleistungen", jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
-- Angabe zur Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens und Angabe der Anzahl der Beschäftigten im Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Leistungsart "Übersetzungsdienst-leistungen; davon geringfügig Beschäftigte
Die Angaben zum Unternehmen sind mit dem Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" abzugeben, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Ggf. mittels gesondertem, formlosem Dokument.
- Eigenerklärung bzgl. bestehender Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, dass das Unternehmen im Zeitraum der Leistungserbringung über eine gültige, verkehrsübliche Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
Die Eigenerklärung ist mit dem Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung"
abzugeben, der den Vergabeunterlagen beiliegt.
- Angaben zu mindestens EINE vergleichbare Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre (gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) mit Angabe von: Name und Anschrift des Referenzgebers, Leistungsgegenstand und - umfang, Leistungszeitraum, jährliches NETTO-Auftragsvolumen des Referenzauftrages und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Die Angaben zu der Referenz sind mit dem Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beiliegt. Ggf. mittels gesondertem, formlosem Dokument.
-Eigenerklärung bzgl. Personalstärke (kurzfristiges Ersatz- bzw. Austauschpersonal), dass das Unternehmen in der Lage ist, die Leistung auch bei kurzfristig erforderlichem Ersatz- bzw. Austauschpersonal sowie in Vertretungsfällen zu erbringen.
Die Eigenerklärung ist mit dem Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" abzugeben, der den Vergabeunterlagen beiliegt.
Übersetzer gemäß den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses:
= Muttersprachler in der jeweiligen Zielsprache oder über
muttersprachliche Kenntnisse der Zielsprache auf dem Niveau C2 entsprechend des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen ("Muttersprachler-Nachweis")
= über einen erfolgreicher Abschluss eines Universitätsstudiums als Diplomübersetzer/-in bzw. Diplomdolmetscher/-in oder ein Masterabschluss für die entsprechenden Sprachrichtungen verfügen ("Übersetzer-Qualifikation").
Bei nicht in Deutsch abgefassten Qualifizierungsabschlüssen ist ein Nachweis derselben mit Übersetzung ins Deutsche der Vergabestelle vorzulegen. Zusätzlich sind bei im Ausland erworbenen Qualifizierungsabschlüssen diese zu erläutern und mit entsprechenden deutschen Abschlüssen zu vergleichen.
= für die entsprechenden Sprachrichtungen über ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Übersetzungen von mind. 3 Texten (pro Text mindestens 250 Zeilen) auf den Gebieten Steuerrecht, Wirtschaftsrecht oder Jura verfügen ("Nachweis-Berufserfahrung in der Übersetzung von Texten auf den Gebieten Steuerrecht, Wirtschaftsrecht oder Jura")
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/eVergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung sol-cher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusam-menhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften das Formular "Eigenerklärung Russlandsanktionen Bieter" auszufüllen, zu unterzeichnen und vorzulegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten