Universitästsklinik Münster - Energiespar-Contracting Universitätsklinikum Münster Grüner Campus 2023 (ESC UKM GC 2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 0000_23_000-G01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitästsklinik Münster - Energiespar-Contracting Universitätsklinikum Münster Grüner Campus 2023 (ESC UKM GC 2023)
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist als ein Krankenhaus der Maximalversorgung eines der größten deutschen Krankenhäuser. Die Kernprozesse des Universitätsklinikums sind aufgerichtet auf die Sicherstellung der medizinischen Krankenversorgung von Patienten sowie auf Forschung und Lehre der mit dem Klinikum verbundenen Medizinischen Fakultät der WWU.
Derzeit verfügt das UKM über ca. 1.500 Betten und mehr als 60 Kliniken, Institute und Zentren der Patientenversorgung, die eng mit der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zusammenarbeiten. Am UKM sind ca. 11.500 Beschäftigte tätig. Jährlich werden etwa 56.000 Patienten stationär und 500.000 Patienten ambulant behandelt. Durch die enge Verbindung von Krankenversorgung und Forschung können Behandlungen auf höchstem medizinischem Niveau angeboten werden.
Das UKM umfasst über 140 Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 650.000 m2 BGF, die sich im Eigentum des UKM befinden.
Auf dem gesamten Gelände des UKM finden ständig umfangreiche bauliche Aktivitäten statt. Während einerseits im Rahmen medizinischer Modernisierungsprogramme komplexe Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen realisiert werden, besteht andererseits in einigen Bereichen die Notwendigkeit zur Fortführung effizienzverbessender Maßnahmen an den haus- und versorgungstechnischen Anlagen. Dabei stellt sich das UKM den Herausforderungen zur ganzheitlichen Dekarbonisierung mit einer nachhaltigen Reduktion seiner CO2-Emissionen im Betrieb und der Versorgung seiner Gebäude, Einrichtungen und Anlagen für eine klimaneutrale Zukunft.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Erfolgsgarantie-Vertrags (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen gekoppelt mit einer selbständigen Einspargarantieverpflichtung des Anbieters, sogenanntes Energiespar-Contracting - ESC) zur Realisierung von Energiesparmaßnahmen am UKM. Dabei wird eine Laufzeit von mindestens 72 Monaten bis zu maximal 120 Monaten, in Abhängigkeit von der erzielbaren Wirtschaftlichkeit angestrebt. Die Ausschreibung selbst basiert auf den Grundsätzen des aktuellen Leitfadens zum Energiespar-Contracting der Deutschen Energieagentur GmbH (DENA) für öffentliche und kommunale Einrichtungen inkl. seinen Ergänzungen, Arbeitshilfen und Dokumenten.
Wesentliche Ziele des Erfolgsgarantie-Vertrags sind:
- eine deutliche Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des UKM mit dem perspektivischen Ziel der Klimaneutralität
- der energieeffiziente Betrieb der vorhandenen und der bedarfsgerechte Einsatz von künftigen haustechnischen Anlagen, bei Sicherstellung der geltenden betreiberrechtlichen und funktionalen Anforderungen
- eine deutliche und wirtschaftlich spürbare Verringerung des Energieverbrauchs und die damit verbundenen sonstigen Kosten
- eine möglichst geringe Amortisationszeit der erforderlichen Investitionen aus den erzielbaren Einsparungen
- sofort wirksame monetäre Kosteneinsparungen für den Auftraggeber soweit möglich und sinnvoll
- sowie maximale Einbeziehung möglicher Fördermittel.
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist der Auftrag in drei Aufgabenbereiche gegliedert, die nur zusammen vergeben werden sollen:
1. Energieeffizienz-Maßnahmen für mehrere durch das UKM vorgegebene Gebäude
2. Energieeffizienz-Maßnahmen für ausgewählte zentrale Versorgungssysteme der Energie- und Medienbereitstellung
3. Aufbau von Photovoltaik-Anlagen zur ausschließlichen Verwendung des gesamten erzeugten Stroms durch das UKM als obligatorische Maßnahme
Optional besteht jedoch für die Anbieter die Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Erarbeitung der Grobanalysen, weitere Einsparpotenziale zu erschießen, sofern dies für sie sinnvoll und projektförderlich erscheint. Das UKM ist bereit den Betrachtungsumfang für Energieeffizienzmaßnahmen für den gesamten Universitätscampus auf Nachfrage im Einzelfall und nach vorherigem internem Plausibilitäts-Check zu erweitern.
Die auftragsbezogene Baseline der Kosten für Energie und Wasser betrug im Referenzjahr 2021 14.983.876 EUR netto (ohne USt).
Für diesen ESC-Auftrag gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Aufnahme und Erfassung des Anlagenbestandes erfolgen im Rahmen ihrer Grobanalyse durch die Bieter. Der Auftraggeber stellt die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bereit.
- Die obligatorische Maßnahme (Pkt. 3 Photovoltaik) ist zwingend in das Angebot im Rahmen der Grobanalyse einzubeziehen.
- Der zu erwartende Auftragsumfang beruht auf Analysen und Einschätzungen des Anbieters über erreichbare und durch ihn zu garantierenden Einsparungen in Bezug auf die Baseline der Energiekosten, die seinen Vergütungsanspruch bestimmen. Dazu ist der Auftragsumfang so zu bemessen, dass ein möglichst hohes Einsparpotential realisiert wird, über das sämtliche Investitionen zur Erreichung der Einsparziele während der Vertragslaufzeit amortisiert werden.
- Alle zur Umsetzung der Energiespar-Maßnahmen erforderlichen Investitionen und Leistungen sollten sich ausschließlich aus den eingesparten Energiekosten amortisieren.
- Das UKM wird nur im begründeten Fall einen Baukostenzuschuss bereitstellen.
- Notwendige Instandhaltungs- und Betriebsführungsleistungen an den von den Einsparmaßnahmen betroffenen versorgungs- und haustechnischen Anlagen können über die Laufzeit des ESC-Vertrags, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Teilen durch diesen erbracht werden. Leistungen in Zusammenhang mit bestehenden Betreiberverpflichtungen für die o.g. Anlagen verbleiben beim Anbieter.
- Die Erreichung der energetischen Einsparziele und damit verbunden CO2-Reduktionen sind so zu realisieren, dass künftige Versorgungstechnologien nicht blockiert werden und eine hohe Flexibilität mit dem Ziel maximaler Versorgungssicherheit sichergestellt wird. Die Realisierung dieser Forderung muss im technischen Konzept berücksichtigt und nachgewiesen werden.
Betrachtungsgegenstände des Aufgabenbereichs "Energieeffizienz-Maßnahmen für mehrere durch das UKM vorgegebene Gebäude" sind grundsätzlich alle haustechnischen Anlagen der ausgewählten Gebäude inkl. ihrer zugehörigen oder damit verbundenen technischen Außenanlagen. Die inhaltlich-thematischen Schwerpunkte betreffen die Erhöhung und Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit der bestehenden HLK-Technik, die damit verbundene MSR- und Gebäudeleittechnik, die weiteren Versorgungsmedien, die konventionelle Beleuchtungstechnik sowie die Trink- und Brauchwarmwasserversorgung.
Betrachtungsgegenstände des Aufgabenbereichs "Energieeffizienz-Maßnahmen für ausgewählte zentrale Versorgungssysteme der Energie- und Medienbereitstellung" sind:
- Optimierung der Beleuchtung in Arbeitsstätten und baulichen Anlagen ohne direkte Tageslichtbeleuchtung,
- Optimierung der Druckluftversorgung für alle zentral und dezentral liegenden Anlagen.
Weitere Einsparpotentiale liegen mindestens in folgenden Bereichen:
- Umstellung der Beleuchtung auf moderne LED-Technik in Verbindung mit aktiven Beleuchtungssteuerungen,
- Einsatz moderner energieeffizienter Ventilatoren, Pumpen und Antriebssysteme,
- Einsatz effizienter WRG-Systeme,
- Einsatz von Luftkanalsystemen mit zugesicherter Dichtheit,
- Einsatz intelligenter, vernetzter Volumenstromregler,
- Optimierung der Druckluftversorgung (Erzeugung und Netze) sowie
- Modernisierung der jeweils zugehörigen Gebäudeautomation.
Als obligatorische Maßnahme ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen vorzusehen, deren Strom-Ertrag vollständig vom Klinikum genutzt werden kann. Eine Stromeinspeisung in das öffentliche Netz ist nicht vorzusehen. Für die PV-Anlagen kann das UKM ca. 15.000 m2 geeignete Dachflächen zur Verfügung stellen.
Nicht mit einbezogen in den Auftrag sind
- sämtliche angemieteten Gebäude und Objekte des UKM,
- Gebäude und Objekte für die kurzfristig und/oder mittelfristig Sanierungs- und Modernisierungsleistungen geplant sind,
- bereits auf LED-Technologie umgestellte Beleuchtungstechnik sowie
- die gesamte Außenbeleuchtung auf der Liegenschaft des UKM.
Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb und Gewichtung
Die Bewertung der abgefragten Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfolgt mit Punktebewertung wie folgt:
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt maximal 125 Punkte.
(Alle Berechnungen der Punkte gerundet auf 2 Stellen nach dem Komma)
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte)
Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung aus dem Mittelwert der Umsätze der letzten 3 Jahre
zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte
1.1 Mittelwert Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 10,0 Mio. Euro/a; Maximum ? 50,0 Mio. Euro/a
1.2 Mittelwert Umsatz TGA (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 10,0 Mio. Euro/a; Maximum ? 50,0 Mio. Euro/a
1.3 Mittelwert Anlagen für Erneuerbare Energien (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 1,0 Mio. Euro/a; Maximum ? 9,0 Mio. Euro/a
1.4 Mittelwert Umsatz TGA nur ESC-Projekte (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 1,0 Mio. Euro/a; Maximum ? 9,0 Mio. Euro/a
1.5 Mittelwert Umsatz für ESC-Projekte für Krankenhäuser (netto) der letzten 3 J. maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 1,0 Mio. Euro/a; Maximum ? 9,0 Mio. Euro/a
2. Technische Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte)
Die zu erreichende Punktzahl für Ziffer 2.1 bis 2.4 ergibt sich in linearer Verteilung aus dem Mittelwert der
Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre
zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte
Die zu erreichende Punktzahl für Ziffer 2.5 wie beschrieben
2.1 Mittelwert Anzahl der Gesamtbeschäftigten der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 100 Beschäftigte; Maximum ? 500 Beschäftigte
2.2 Mittelwert Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre Anlagenbau TGA: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 100 Beschäftigte; Maximum ? 500 Beschäftigte
2.3 Mittelwert Anzahl der Beschäftigte n der letzten 3 Jahre für ESC-Projekte: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 5 Beschäftigte; Maximum ? 50 Beschäftigte:
2.4 Mittelwert Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahr: maximal erreichbar 5 Punkte
für Betriebsführungsleistungen und Monitoring von ESC-Projekten
Minimum ? 5 Beschäftigte; Maximum ? 50 Beschäftigte
2.5 Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems: maximal erreichbar 5 Punkte
QMS: Nicht vorhanden: 1 Punkt; Prozesse vorhanden: 3 Punkte, Prozesse inkl. ESC und Monitoring: 5 Punkte
3A. Referenzen (maximal 25 Punkte) - Investitionshöhe
Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Investitionskosten der referenzierten Projekte
zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte
3A.1 Referenz 1: ESC mit Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ? 4,2 Mio. Euro/a
3A.2 Referenz 2 Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ? 4,2 Mio. Euro/a
3A.3 Referenz 3: ESC mit Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ? 4,2 Mio. Euro/a
3A.4 Referenz 4: ESC im Krankenhaus vergleichbarer Größe: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ? 4,2 Mio. Euro/a
3A.5 Referenz 5: ESC mit Einsatz Erneuerbarer Energien: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 0,2 Mio. Euro/a; Maximum ? 4,2 Mio. Euro/a
3B. Referenzen (maximal 25 Punkte) - Prozentsatz der jährlichen, monetären Einspargarantie gegenüber den Baseline-Kosten
Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Einsparvolumina der referenzierten
Versorgungsanlagen inkl. zugehörige TGA, ohne Bau/Gebäudehülle
zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte
3B.1 Referenz 1: ESC mit Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 5 Prozent; Maximum ? 30 Prozent
3B.2 Referenz 2: ESC unter Einsatz von Beleuchtungsmaßnahmen: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 5 Prozent; Maximum ? 30 Prozent
3B.3 Referenz 3: ESC mit Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 5 Prozent; Maximum ? 30 Prozent
3B.4 Referenz 4: ESC im Krankenhaus vergleichbarer Größe: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 5 Prozent; Maximum ? 30 Prozent
3B.5 Referenz 5: ESC mit Einsatz Erneuerbarer Energien: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 5 Prozent; Maximum ? 30 Prozent
3C. Referenzen (maximal 25 Punkte) - Vertragslaufzeit
Die zu erreichende Punktzahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Vertragslaufzeiten der referenzierten
Versorgungsanlagen inkl. zugehörige TGA, ohne Bau/Gebäudehülle
zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkte
3C.1 Referenz 1: ESC mit Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 6 Jahre; Maximum ? 10 Jahre
3C.2 Referenz 2: ESC unter Einsatz von Beleuchtungsmaßnahmen: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 6 Jahre; Maximum ? 10 Jahre
3C.3 Referenz 3: ESC mit Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 6 Jahre; Maximum ? 10 Jahre
3C.4 Referenz 4: ESC im Krankenhaus vergleichbarer Größe: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 6 Jahre; Maximum ? 10 Jahre
3C.5 Referenz 5: ESC mit Einsatz Erneuerbarer Energien: maximal erreichbar 5 Punkte
Minimum ? 6 Jahre; Maximum ? 10 Jahre
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, da der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen u. a. auch die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6 e EU VOB/A vorliegen, abfragt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben - mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen zu führen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers, nicht älter als 6 Monate
- Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur", vgl. Ziff. III.2.2).
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Anerkannte Präqualifikationsnachweise werden berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist auch von präqualifizierten Bewerbern einzureichen.
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d.h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche (Realisierungs-)Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. "eignungsvermittelnden Nachunternehmern" eine umfassende Eignungsprüfung durchführen.
Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für "eignungsvermittelnde Nachunternehmer" vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen
Darstellung der Umsatzzahlen, entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens; gemäß Ziff. II.2.9)
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch a) die Angabe der Beschäftigten, entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens, b) der Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems sowie c) Referenzen jeweils entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/ Bewerbungsbogens nachzuweisen.
Hinweis zu den Referenzen: Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Letztere sind erst auf Anforderung durch die Vergabestelle bereitzustellen. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Jedes Referenzobjekt sollte mindestens auf dem vorgesehenen und höchstens auf 5 weiteren A4-Blättern erläutert werden.
Darstellung von realisierten bzw. laufenden ESC-Projekten seit 2013.
Es sind insgesamt fünf Referenzen für umgesetzte ESC-Projekte nachzuweisen, die den zu erwarteten Auftragsumfang / Inhalt gemäß der Beschreibung in der Auftragsbekanntmachung widerspiegeln.
Dazu ist jeweils mindestens eine Referenz mit den aufgeführten unterschiedlichen Leistungsanteilen bzw. Leistungsschwerpunkten für je ein
- ESC Projekt mit dem Schwerpunkt Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik inkl. GLT
- ESC Projekt unter Einsatz von Beleuchtungsmaßnahmen
- ESC Projekt mit dem Schwerpunkt Energie- und Medienversorgung
- ESC Projekt im Krankenhaus vergleichbarer Größe
- ESC-Projekt mit Einsatz Erneuerbarer Energien
einzureichen.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als eine Referenz je Leistungsschwerpunkt einreichen sollte, hat er diejenige Referenz zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden die Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben.
Sollten mehr als eine Referenz je Leistungsschwerpunkt benannt sein oder keine Benennung zur Wertung, wird der Auftraggeber die zu wertende Referenz je Leistungsschwerpunkt nach der Reihenfolge ihres Erscheinens festlegen. Die zuerst angegebene Referenz je Leistungsschwerpunkt wird gewertet.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYW29G9VZ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.