Instandhaltung von Beatmungsgeräten und Patientenüberwachungsgeräten verschiedener Hersteller Referenznummer der Bekanntmachung: 22-013-V-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711/ 123-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung von Beatmungsgeräten und Patientenüberwachungsgeräten verschiedener Hersteller
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen dieser Ausschreibung in insgesamt vier Losen Leistungen für Beatmungsgeräte sowie Patientenüberwachungssysteme der Firmen Drägerwerk AG & Co. KGaA und Philips GmbH Market DACH.
Der Auftrag umfasst die vorbeugende Instandhaltung (Wartung und Inspektion) im Sinne von § 7 Medizinprodukte-Betreiberverordnung ("MPBetreibV"), die sicherheitstechnische Kontrolle im Sinne von § 11 MPBetreibV und, soweit erforderlich, die messtechnische Kontrolle im Sinne von § 14 MPBetreibV von Beatmungsgeräten und Patientenüberwachungsgeräten der Firmen Drägerwerk AG & Co. KGaA und Philips GmbH Market DACH. Im Rahmen der Instandhaltung sind entsprechend den Vorgaben der Hersteller alle turnusmäßig auszutauschenden oder dem Verbrauch unterliegenden Teile unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszutauschen.
Instandhaltung Beatmungsgeräte Drägerwerk AG & Co. KGaA
Los 1 umfasst die vorbeugende Instandhaltung (Wartung und Inspektion) im Sinne von § 7 Medizinprodukte-Betreiberverordnung ("MPBetreibV") und die sicherheitstechnische Kontrolle im Sinne von § 11 MPBetreibV von bis zu 142 Beatmungsgeräten der Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA. Im Rahmen der Instandhaltung sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers alle turnusmäßig auszutauschenden oder dem Verbrauch unterliegenden Teile unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszutauschen.
Die weiteren Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
Eine Mindestabnahmemenge auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen der Instandhaltung einzelner Geräte für ein Jahr besteht nicht.
Instandhaltung Patientenüberwachungsgeräte Drägerwerk AG & Co. KGaA
Los 2 umfasst die vorbeugende Instandhaltung (Wartung und Inspektion) im Sinne von § 7 Medizinprodukte-Betreiberverordnung ("MPBetreibV"), die sicherheitstechnische Kontrolle im Sinne von § 11 MPBetreibV sowie die messtechnische Kontrolle im Sinne von § 14 MPBetreibV von bis zu 306 Patientenüberwachungsgeräten der Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA. Im Rahmen der Instandhaltung sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers alle turnusmäßig auszutauschenden oder dem Verbrauch unterliegenden Teile unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszutauschen.
Die weiteren Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
Eine Mindestabnahmemenge auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen der Instandhaltung einzelner Geräte für ein Jahr besteht nicht.
Instandhaltung Beatmungsgeräte Philips GmbH Market DACH
Los 3 umfasst die vorbeugende Instandhaltung (Wartung und Inspektion) im Sinne von § 7 Medizinprodukte-Betreiberverordnung ("MPBetreibV") und die sicherheitstechnische Kontrolle im Sinne von § 11 MPBetreibV von bis zu 64 Beatmungsgeräten der Firma Philips GmbH Market DACH. Im Rahmen der Instandhaltung sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers alle turnusmäßig auszutauschenden sowie den Austausch der nach den Vorgaben des Herstellers alle turnusmäßig auszutauschenden oder dem Verbrauch unterliegenden Teile unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszutauschen.
Die weiteren Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
Eine Mindestabnahmemenge auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen der Instandhaltung einzelner Geräte für ein Jahr besteht nicht.
Instandhaltung Patientenüberwachungsgeräte Philips GmbH Market DACH
Los 4 umfasst die vorbeugende Instandhaltung (Wartung und Inspektion) im Sinne von § 7 Medizinprodukte-Betreiberverordnung ("MPBetreibV"), die sicherheitstechnische Kontrolle im Sinne von § 11 MPBetreibV sowie die messtechnische Kontrolle im Sinne von § 14 MPBetreibV von bis zu 501 Patientenüberwachungsgeräten der Firma Philips GmbH Market DACH.
Im Einzelnen handelt es sich um bis zu 150 Philips Intellivue MX450, bis zu 161 Intellivue X3, bis zu 54 MX750 und bis zu 70 MMX sowie bis zu 33 Modul-Rack FMX und bis zu 33 IntelliBridge EC10.
Im Rahmen der Instandhaltung sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers alle turnusmäßig auszutauschenden sowie den Austausch der nach den Vorgaben des Herstellers alle turnusmäßig auszutauschenden oder dem Verbrauch unterliegenden Teile unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik auszutauschen.
Die weiteren Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag sowie der Leistungsbeschreibung.
Eine Mindestabnahmemenge auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen der Instandhaltung einzelner Geräte für ein Jahr besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber sollen möglichst folgende Erklärungen und Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw.
erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist.
c) einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der
Komplementär-GmbH)
d) den ausgefüllten Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen"
Die Bewerber nutzen für Ihren Teilnahmeantrag möglichst den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in
deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu den
Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit der Instandhaltung von Beatmungs- und Patientenüberwachungsgeräten.
b) Formlose Eigenerklärung, mit der die Bewerber bestätigen, dass sie während der Vertragslaufzeit einen
Versicherungsschutz vorhalten, der die vertragsgegenständlichen Leistungen zu folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt:
- Personenschäden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall,
- Sachschaden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher
Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu Aufträgen öffentlicher Auftraggeber über die Instandhaltung von Beatmungs- und Patientenüberwachungsgeräten mit einem zum ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Umfang.
In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern möglichst Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner
beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail), zum jeweiligen Auftragsvolumen sowie zum Auftragszeitraum zu machen.
Die Bewerber müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein auf sie ausgestellten gültiges Zertifikat nach § 5 MPBetreibV vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied), aus dem sich ergibt, dass sie die für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen besonderen Anforderungen erfüllen. Kann der Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Zertifikat nicht binnen der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen zum Nachweis der Anforderungen des § 5 MPBetreibV an, sofern der Bewerber nachweist, dass er spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ein Zertifikat § 5 MPBetreibV vorlegen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
5) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen.
7) Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben.
8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
8) Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e- Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YW8XPQ7WD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.