Unterhaltungspflegearbeiten an städtischem Straßenbegleitgrün 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0206
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflegearbeiten an städtischem Straßenbegleitgrün 2023 - 2026
Gärtnerische Pflegearbeiten
Gehölzschnitt
59227 Ahlen PLZ-Bereiche 59227 und 59229
27.149 m2 Bodendeckerflächen 1 x pro Jahr zurückschneiden
83.491 m2 Gehölzflächen 2 x pro Jahr zurückschneiden
1. Der Vertrag wird zunächst für das Pflegejahr 2023 abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Pflegejahr, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf des Jahres das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
2. Die Preise sind im ersten Jahr Festpreise. Ab dem zweiten Pflegejahr wird entsprechend der Lohngleitklausel und dem Änderungssatz die Vergütung angepasst
Mäharbeiten
59227 Ahlen PLZ-Bereiche 59227 und 59229
27.149 m2 Bodendeckerflächen 9 x pro Jahr ausmähen
83.491 m2 Gehölzflächen 9 x pro Jahr ausmähen
1. Der Vertrag wird zunächst für das Pflegejahr 2023 abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Pflegejahr, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf des Jahres das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
2. Die Preise sind im ersten Jahr Festpreise. Ab dem zweiten Pflegejahr wird entsprechend der Lohngleitklausel und dem Änderungssatz die Vergütung angepasst
Rasenschnitt
59227 Ahlen PLZ-Bereiche 59227 und 59229
105.260 m2 Rasenflächen 14 x pro Jahr mähen
1. Der Vertrag wird zunächst für das Pflegejahr 2023 abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Pflegejahr, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf des Jahres das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
2. Die Preise sind im ersten Jahr Festpreise. Ab dem zweiten Pflegejahr wird entsprechend der Lohngleitklausel und dem Änderungssatz die Vergütung angepasst
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kley GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tolgay Garten- und Landschaftsbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radevormwald
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://tolgay-gmbh.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kley GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YW2KH3YW3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.