2023-0093 Erneuerung der LSA 300 im Stadtgebiet Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0093
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0093 Erneuerung der LSA 300 im Stadtgebiet Duisburg
Signaltechnische Arbeiten sowie Ausstattung mit LED-Signalgebern
47059 Duisburg LSA 300 Neumühler Str. / Essen-Steeler-Str. in Duisburg - Obermeiderich
Termine:
- Materiallieferungen gemäß Abruf durch AG ab 4 Wochen nach Auftragsein-
gang
- Baubeginn der Gleis- und Straßenbaumaßnahmen März 2023
- Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage ca. September/ Oktober 2023
Lieferumfang:
- 1 Stück Steuergeräte
- 45 Stück Signalgeber
- 8 Stück gerade Signalmaste
- 5 Stück Peitschensignalmaste
- 16 Stück Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte
- 8 Stück Verkehrskameras
- 3120 m Signal -und Steuerkabel, verschiedener Typen liefern
- 1 ÖPNV-Beschleunigungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung anstelle eines Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a (2) Nr. 4 VOB/A). =>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2a VOB/A EU). =>Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). =>Vordruck VHB 124
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 6a (2) Nr.8 VOB/A). => Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. => Vordruck VHB 124
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle
(z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.
- Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Auftragssumme, der Auftraggeberin und der Leistungszeit (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A). =>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die in Vordruck VHB 124 genannten Referenznachweise vorzulegen (vgl. § 6b (2) VOB/A).
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und Anzhal an technischem Personal) (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU). => Formblatt F2
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über die für die Ausführung der Leis-tung erforderlichen Arbeitskräfte verfügt. (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). (§ 6a Nr. 3 g) VOB/A EU). ? VHB 124.
Sofern das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist von der Bieterin die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
- Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen (technischen) Personals mit Angabe eines/einer Stellvertreters/in. => Formblatt F4
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, die Lebensläufe des/der in Formblatt 4 genannten Bauleiters/in und dessen/deren Stellvertreter/in, von der Bieterin anzufordern.
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
- TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im
Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
- Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 100.000 EUR (§ 6a (3) VOB/A). =>Formblatt F1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU).
- Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU). =>Vordruck VHB 124
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft zu ersetzen (vgl. § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU ).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuver-lässigkeit als Bewerber in Frage. => Vordruck VHB 124.
- Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Arti-kel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 => Vordruck: VHB 523 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer
nicht überschritten haben.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW2FQLW1R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.