Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Sommerintensivkurse nach der VwV Deutsch in Bruchsal Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Sommerintensivkurse nach der VwV Deutsch in Bruchsal
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Sommerintensivkursen in Bruchsal nach der VwV vom 01.01.2021 in der Fassung vom 25.01.2022.
Bruchsal
Menge: Die jeweiligen Einzelabrufe (Kursvergabe) erfolgen nach Bedarf. Dieser wird dem Auftragnehmer mindestens 45 Tage vor Kursbeginn gemeldet.
Für Sommerintensivkurse in Bruchsal gibt es keine Mindestabnahmemenge.
Umfang: Die Anforderungen für die Regelformate sind durch die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Stadt- und Landkreise zur Förderung von Deutschkenntnissen sowie zur Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch) vom 25.01.2022 geregelt.
Gemäß § 58 Abs.2 VgV wurden vom Auftraggeber Festpreise festgelegt. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien bestimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB oder § 22 LksG vorliegen.
Zertifizierung des BAMFs oder Eigenerklärung zur Einhaltung der Standards des BAMFs.
Eigenerklärung Zertifizierung/ Qualifikationen im Bereich: "Deutsch als Fremd-/Zweitsprache" für alle eingesetzten Dozenten. Diese Qualifikation muss dem Landratsamt Karlsruhe spätestens zehn Tage vor erstmaligem Einsatz des/der Dozenten/tin nachgewiesen werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB oder § 22 LksG vorliegen.
Zertifizierung des BAMFs oder Eigenerklärung zur Einhaltung der Standards des BAMFs.
Eigenerklärung Zertifizierung/ Qualifikationen im Bereich: "Deutsch als Fremd-/Zweitsprache" für alle eingesetzten Dozenten. Diese Qualifikation muss dem Landratsamt Karlsruhe spätestens zehn Tage vor erstmaligem Einsatz des/der Dozenten/tin nachgewiesen werden.
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können aufhttps://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch kurz vor Ende der Angebotsfrist zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 26.02.2023, 24.00 Uhr gestellt werden, werden i. d. R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe 24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).