Tragwerksplanung für den Schulcampus Dietenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006666
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Schulcampus Dietenbach
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Tragwerkplanungsleistungen für den Neubau des Schulcampus Dietenbach.
Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicherzustellen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Freiburg im Breisgau
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Tragwerkplanungsleistungen für den Neubau des Schulcampus Dietenbach.
Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicherzustellen.
Der Schulcampus Dietenbach umfasst folgende Bausteine (qm BGF):
6,5-zügige Grundstufe mit Mensa und Ganztagesbereich rd. 8.800 qm; Verfügungsflächen rd. 1.200 qm; Jugendtreff rd. 1.200 qm; Zweifach-Sporthalle rd. 1.800 qm; 4-zügige Sekundarstufe I und 2-zügige Sekundarstufe II rd. 11.200 qm; Dreifach-Sporthalle rd. 3.300 qm; Gesamt: rd. 27. 500 qm. Der Sport- und Bewegungspark umfasst Sport- und Bewegungsangebote für die Bevölkerung Dietenbach und Rieselfeld, für Schüler_innen der Gemeinschaftsschule und den dort ansässigen Verein Sport vor Ort Rieselfeld (SvO).
Der Schulcampus Dietenbach soll als klimaneutraler Neubau in Holz-/Holzhybridbauweise errichtet werden, welcher Vorbildcharakter für künftige Schulbauten der Stadt Freiburg hat. Es ist ein energie- und kosteneffizientes Gebäudekonzept umzusetzen und dabei auf eine materialeffiziente Bauweise zu achten. Dazu sind innovative Konzepte für eine wirtschaftliche, ökologische und zeitoptimierte Bauweise gefragt.
Der Schulcampus Dietenbach soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden, mit voraussichtlich folgender Aufteilung:
1. BA: Grundstufe, Verfügungsflächen, Technische Flächen und Zweifach-Sporthalle
2. BA: Sekundarstufen I + II, Jugendtreff, Fachbereiche, Bibliothek und Dreifach-Sporthalle
Gemäß Drucksache G-20/161 vom 18.11.2020 zu der Gemeinderatssitzung am 08.12.2020 ist ein Projektbudget für beide Bauabschnitte von 103 Mio. Euro angesetzt. Leistungsbeginn Tragwerkplanung: Unmittelbar nach Beauftragung (Juni/Juli 2023).
Derzeitig geplanter Ausführungszeitraum:
BA 1: Oktober 2026 bis Februar 2029
BA 2: Januar 2029 bis Februar 2031
Für die Vergabe der Architektenleistungen wird ein Planungswettbewerb durchgeführt. Der Zuschlag soll im März 2023 erfolgen. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wird angestrebt. Als Qualitätsstandard soll „Silber“ erfüllt werden. In der Entwurfsplanung (LPH3) soll geprüft werden, mit welchem Aufwand der Qualitätsstandard „Gold“ erreicht werden kann.
Es wird beabsichtigt die Leistung für Tragwerksplanung Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) zu vergeben. Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Folgende Stufen sind vorgesehen:
- Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 3 für Bauabschnitte 1 und 2
- Stufe 2: Leistungsphase 4 für Bauabschnitte 1 und 2
- Stufe 3: Leistungsphase 5 bis 6 für Bauabschnitt 1 sowie besondere Leistungen bis Leistungsphase 8
- Stufe 4: Leistungsphase 5 bis 6 für Bauabschnitt 2 sowie besondere Leistungen bis Leistungsphase 8
Die Stufen 2 bis 4 sollen optional und bauabschnittweise beauftragt werden. Die Stufenaufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
—Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
—Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
—durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)
—durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden - Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Referenz 1:
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme in Holz- oder Holzhybridbauweise. (7,5 Punkte)
-Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 20 Mio. € brutto. (max. 7,5 Punkte)
-Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 51 HOAI erbracht. (max. 7,5 Punkte)
-Derzeitiger Projektstand: das Referenzprojekt ist mindestens in Leistungsphase 8 befindlich oder bereits abgeschlossen. (7,5 Punkte)
Referenz 2:
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber. (7,5 Punkte)
-Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 20 Mio. € brutto. (max. 7,5 Punkte)
-Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 51 HOAI erbracht. (max. 7,5 Punkte)
-Derzeitiger Projektstand: das Referenzprojekt ist mindestens in Leistungsphase 6 befindlich oder bereits abgeschlossen. (7,5 Punkte)
Referenz 3:
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Neubau Sporthalle oder Gebäude mit Spannweiten bis zu 20,00 m. (7,5 Punkte)
-Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 10 Mio. € brutto. (max. 7,5 Punkte)
-Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 51 HOAI erbracht. (max. 7,5 Punkte)
-Derzeitiger Projektstand: das Referenzprojekt ist mindestens in Leistungsphase 6 befindlich oder bereits abgeschlossen. (7,5 Punkte)
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C - Kriterienkatalog“ zu entnehmen
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Besondere Leistungen sind u.a.:
LP 2: Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile als Grundlage für eine vertiefte Kostenschätzung (3. Gliederungsebene nach DIN 276); LP 2-4: Anfertigen von 3D Planung zur Kollisionsprüfung mit den Planungsbeteiligten (kein BIM erwartet); LP 3: Mehraufwand zum Klären von Konstruktionsdetails bei Sonderkonstruktionen (Holzhybrid-Bauweise); LP 3: Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile; LP 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz für ausgewählte relevante Bauteile; LP 4: Statische Detailnachweise für Anschlüsse im Holz-/ Holzhybridbauweise über Leitdetails hinaus für ausgewählte Anschlüsse; LP 5: Anfertigen von 3D Planung zur Kollisionsprüfung mit den Planungsbeteiligten (kein BIM erwartet); LP 6 Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses Tragwerk: LP 8: Begleitende Bauüberwachung: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen durch geeignete Stichproben; Dokumentation: Erstellen / Fortschreiben des Tragwerksbuches für weitgespannte Tragwerke; Mitwirken bei der Planung eines Fassaden-Mock-Up.
Der Auftraggeber korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV
freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Einreichung eines Nachweises der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer zu geringen Höhe bzw. die Einreichung einer Eigenerklärung zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt und somit zum Ausschluss führen kann.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass parallel zu dieser Ausschreibung weitere Dienstleistungen ausgeschrieben sind:
- Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 7, LP 1 bis 9;
- Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, LP 1 bis 9;
- Technische Ausrüstung ALG 8, LP 1 bis 9;
- Bauphysik, LP 1 bis 9.
Eine Beteiligung von Bewerbern an mehreren Verfahren ist ausdrücklich zugelassen.
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Bewerber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweise sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 24.02.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de